VG Schleswig zu Hundesteuer: Höhere Steuer nur bei "abstrakter Gefähr­lich­keit"

01.09.2016

Eine höhere Hundesteuer darf eine Gemeinde nur bei Gefährlichkeit des Tieres verlangen, nicht allein wegen Größe und Gewicht. Nach einem Urteil des Schleswiger VG müssen konkrete Anhaltspunkte für eine "abstrakte Gefährlichkeit" vorliegen.

In zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG) festgestellt, dass erhöhte Hundesteuersätze nicht nur aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Hunderasse verlangt werden dürfen (Urt. v. 15.07.2016, Az. 4 A 86/15 und 4 A 71/15).

Im konkreten Verfahren beanstandeten die Richter die höheren Steuern für Hunde der Rasse Bullmastiff beziehungsweise Bordeauxdogge. Deren Halter hatten geklagt, weil sie für ihre Hunde 400 statt 75 Euro beziehungsweise 800 statt 110 Euro zahlen sollten. Sie machten geltend, dass ihre Hunde individuell ungefährlich seien und alleine aufgrund der Rassezugehörigkeit auch keine abstrakt erhöhte Gefährlichkeit festgestellt werden könne.

Die Gemeinden hatten sich zur Begründung der gegenüber "normalen" Hunden erhöhten Steuersätze auf gefahrenabwehrrechtliche Regelungen anderer Bundesländer gestützt, in denen unter anderem auch Bullmastiffs und Bordeauxdoggen als potentiell gefährlich oder als Kampfhunde gelten.

Nach Ansicht der Schleswiger Richter ist es zwar möglich, dass Gemeinden erhöhte Hundesteuersätze auf Regelungen anderer Normgeber und deren Erkenntnisse stützen. Allerdings müssten in jedem Fall konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für eine abstrakte Gefährlichkeit vorliegen, welche die "verhaltenslenkende" Wirkung eines erhöhten Steuersatzes rechtfertigen. Ein Abstellen alleine auf äußere Merkmale wie Größe und Gewicht sei hingegen nicht ausreichend, um die Ungleichbehandlung gegenüber anderen vergleichbaren Hunderassen wie Schäferhund oder Dogge zu rechtfertigen.

dpa/nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Schleswig zu Hundesteuer: Höhere Steuer nur bei "abstrakter Gefährlichkeit" . In: Legal Tribune Online, 01.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20455/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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