Schleswig-Holstein will Polizeigesetz reformieren: Der "finale Ret­tungs­schuss" als Gewis­sens­ent­schei­dung

21.10.2019

Die letzte Entscheidung über den "finalen Rettungsschuss" soll im Norden der einzelne Polizist im Einsatz treffen. Eine Anordnung von oben wird es in Schleswig-Holstein nicht geben. Darauf hat sich die Jamaika-Koalition geeinigt.

Als drittletztes Bundesland soll der "finale Rettungsschuss" bei Polizeieinsätzen auch in Schleswig-Holstein gesetzlich geregelt werden. Die Jamaika-Koalition orientiert sich dabei am Bremer Modell: "Danach liegt die Letztentscheidung über die Abgabe eines tödlichen Schusses zur Lebensrettung bei der Beamtin oder dem Beamten im Einsatz", sagte der Grünen-Innenpolitiker Burkhard Peters der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Damit sei klar, dass es "im Zweifelsfall" keinen angeordneten Rettungsschuss gebe.

Noch vor Ende des Jahres soll der Landtag in erster Lesung darüber debattieren. Landespolizei und Gewerkschaften begrüßten die Pläne zum "finalen Rettungsschuss". Die geplante Regelung entspreche der geltenden Rechtslage in Bremen, sagte Peters. "Mit dieser Maßgabe war der finale Rettungsschuss, der nach dem allgemeinen Strafgesetz ohnehin möglich ist, auch für uns Grüne akzeptabel."

Der CDU-Innenpolitiker Tim Brockmann verwies auf den hohen Grad an Rechtssicherheit für Polizisten. "Das ist der schwerste Grundrechtseingriff." Das Land müsse sich auf mögliche Terrorlagen vorbereiten. Künftig sei es im Zweifelsfall möglich, auch auf unter 14-Jährige zu schießen. Bislang sei Schusswaffengebrauch bei Personen, die dem Anschein nach jünger seien, gesetzlich verboten.

Polizei-Gewerkschaft: Niemand soll zur Tötung eines Menschen gezwungen werden

Das neue schleswig-holsteinische Polizeigesetz wird sich dann, mit dem Bremer und dem Hamburger zusammen, von den Regelungen in den anderen Bundesländern unterscheiden, in denen eine Ausnahme vom Weisungsrecht nämlich nicht normiert ist.

Die Polizei-Gewerkschaften unterstützen die Koalitionspläne. Eine gesetzliche Regelung sei dringend nötig, sagte der Landesvize der Deutsche Polizeigewerkschaft, Thomas Nommensen, der dpa. Er begrüße die Orientierung am Bremer Modell. "Keinesfalls darf es sein, dass ein Polizeibeamter oder eine -beamtin zu einem so folgenschweren und finalen Grundrechtseingriff von Vorgesetzten gezwungen werden kann." Es sei folgerichtig, dass die zweifellos ethische Entscheidung am Ende von dem einzelnen Beamten getroffen werden soll und durch die geplante Regelung in jedem denkbaren Fall Rechtssicherheit besteht.

Ähnlich argumentiert der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Torsten Jäger: "Wir halten es für richtig, niemanden zur Tötung eines Menschen zu zwingen, die letztendliche Vollzugentscheidung muss beim ausführenden Polizeibeamten als Gewissensentscheidung belassen werden." Nötig seien bundesweit einheitliche Polizeigesetze. Es sei unverständlich, dass diese nur in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und bislang Schleswig-Holstein keine entsprechenden Regelungen enthielten. Denn: "Beim Vorgehen gegen Terroristen oder andere das Leben bedrohenden Gewalttätern muss ethisch und rechtlich leider auch über die gezielte Tötung diskutiert werden."

Polizeisprecher: "Mehr als eine rechtstheoretische Diskussion"

Laut Landespolizeiamt hat es in Schleswig-Holstein bislang zwar keinen Fall für einen "finalen Rettungsschuss" gegeben. "Aber auch wenn der 'finale Rettungsschuss' sogar bundesweit die absolute Ausnahme polizeilichen Handelns darstellt, ist er mehr als nur eine rechtstheoretische Diskussion, insbesondere vor dem Hintergrund des Agierens islamistischer Terroristen", sagte Polizeisprecher Torge Stelck. Die gesetzliche Regelung gebe Polizisten "Rechtssicherheit in krisenhaften Ausnahmesituationen und stellt zugleich sicher, dass der tödlich wirkende Schuss das letzte und einzig verbleibende Mittel der Gefahrenabwehr ist".

Ein Beispiel ist die mehrtägige Geiselnahme 1999 in der Landeszentralbank im nordrhein-westfälischen Aachen. Dort habe der Täter letztlich versucht, das Gelände der Bank im Schutze einer Geisel zu verlassen, der er eine entsicherte Handgranate vor den Körper gehalten habe, sagte Stelck. "Der Einsatzleiter der Polizei hatte damals keine andere Möglichkeit, als den Täter mit einem Kopfschuss töten zu lassen."

Als nächstes muss sich nun das Landeskabinett mit der Reform befassen. Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) hatte bereits im Sommer auf die Notwendigkeit hingewiesen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Schleswig-Holstein will Polizeigesetz reformieren: Der "finale Rettungsschuss" als Gewissensentscheidung . In: Legal Tribune Online, 21.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38295/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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