Sächsisches OVG: Waldschlößchenbrücke darf einschwimmen

von eso/LTO-Redaktion

28.10.2010

Der bereits an Land vormontierte Mittelteil der neuen Waldschlößchenbrücke in Dresden kann auf dem Wasserwege eingeschwommen werden. Dies entschied das Sächsische OVG.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Donnerstag den gegen die Einschwimmung gerichteten Eilantrag von drei Naturschutzverbänden abgelehnt. Die Erfolgsaussichten der gegen die Errichtung der Waldschlößchenbrücke gerichteten Klagen sind nach Ansicht der Richter angesichts einer Vielzahl tatsächlicher und rechtlicher Fragen offen. Im Rahmen einer Interessenabwägung überwiege jedoch das Interesse der Landeshauptstadt Dresden an einer weiteren Bauausführung (Sächsiches OVG, Beschl. v. 28.10.2010, Az. 5 B 286/10).

Das öffentliche Interesse an einer beschleunigten Ausführung von Straßenbauvorhaben wird nach Ansicht des fünften Senats durch den nach mehrjähriger und legaler Bauzeit erreichten Baufortschritt und die mit einem Baustopp zwangsläufig verbundenen Mehrkosten noch verstärkt. Der technisch aufwendige Einschwimmvorgang sei vom Wasserstand, der Fließgeschwindigkeit des Wassers und den Witterungsverhältnissen abhängig. Könne der Vorgang nicht in diesem Winter durchgeführt werden, drohe eine Verschiebung um ein Jahr.

Das Gericht sieht demgegenüber keine vorzugswürdigen Interessen der Naturschutzverbände. Die mit dem Einschwimmvorgang des Brückenmittelteils zusammenhängenden Maßnahmen zögen keine derart schwerwiegenden Folgen für geschützte Lebensräume und Arten nach sich, dass eine Einstellung der Baumaßnahmen gerechtfertigt wäre. Zudem erfolge das beabsichtigte Einschwimmen außerhalb der Vegetationszeit und sei die betroffene Fläche recht klein.

Die Behauptung unabänderlicher Folgen durch die für die Einschwimmung nötigen Baggerarbeiten sei zudem unschlüssig, da die Naturschutzverbände selbst im Hinblick auf die Variante eines Tunnelbaus in offener Bauweise ausführten, dass die hiermit einhergehende Abbaggerung der Elbe bis zur Sohle des Tunnels keine dauerhafte Beeinträchtigung hinterlasse und einer vollständigen Regeneration zugänglich sei.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Die bereits im Jahre 1996 zur Entlastung der Dresdner Neustadt und der benachbarten Brücken vom Stadtrat beschlossene vierspurige Elbüberquerung unterhalb des Waldschlößchens in Dresden ist seit jeher heftig umstritten. Im Februar 2005 wurde ein Bürgerentscheid abgehalten, bei dem sich eine Mehrheit von 68 Prozent für das Projekt aussprach.

 

Zitiervorschlag

eso/LTO-Redaktion, Sächsisches OVG: Waldschlößchenbrücke darf einschwimmen . In: Legal Tribune Online, 28.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1819/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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