Sächsisches OVG: Advents­ver­kauf in drei Kom­munen ver­boten

von tko/LTO-Redaktion

23.11.2010

Am Dienstag hat das Sächsische OVG entschieden, dass die Händler in Dresden, Marienberg und Radebaul an den Adventssonntagen ihreGeschäfte nicht öffnen dürfen. Das Gericht entsprach mit seiner Eilentscheidung Anträgen der evangelischen Landeskirche, die sich um den Schutz des Sonntags müht und gegen die Ladenöffnung geklagt hatte. Die Beschlüsse des Gerichts können nicht mehr angefochten werden.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) setzte die Rechtsverordnung der Städte Marienberg und Radebaul außer Vollzug. Der Senat verwies in seiner Begründung auf sein bereits zuvor ergangenes Urteil zu Dresden.

In der Landeshauptstadt war die Ladenöffnung an Sonntagen bereits vor drei Wochen gestoppt worden. Die Richter begründeten dies damit, dass das
sächsische Ladenöffnungsgesetz - und damit die für alle Kommunen geltende Rechtsgrundlage - "offensichtlich verfassungswidrig" sei.

Dem OVG liegen nunmehr noch weitere sechs Klagen vor, die die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi am Montag eingereicht hatte. Sie betreffen die verkaufsoffenen Adventssonntage in Leipzig, Chemnitz, Zwickau, Plauen, Freiberg und Görlitz.

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Ladenöffnungsgesetz verfassungswidrig

Zitiervorschlag

tko/LTO-Redaktion, Sächsisches OVG: Adventsverkauf in drei Kommunen verboten . In: Legal Tribune Online, 23.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2002/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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