Außenminister will Rüstungsexportgesetz: Kon­se­qu­ente Kodi­fi­zie­rung

von Manuel Göken

12.06.2017

Die groben Richtlinien, die den Entscheidungen über Rüstungsexporte zugrunde liegen, will Sigmar Gabriel in Gesetzesform gegossen sehen. Aus juristischer Perspektive böte eine solche Kodifizierung auch verfahrensrechtlich eine große Chance.

Außenminister Sigmar Gabriel hat eine umfassende Reform in der Rüstungspolitik ins Gespräch gebracht. Danach sollen die derzeitigen Richtlinien für den Export von Kriegswaffen in ein Gesetz gefasst, der Kleinwaffen-Export komplett verboten und dem Parlament für Ausnahmefälle ein Mitspracherecht eingeräumt werden. Das sagte Gabriel in einem Interview mit der deutschen Presse-Agentur.

Der ehemalige Wirtschaftsminister möchte die jetzigen restriktiven Richtlinien für Rüstungsexporte in einem neuen Gesetz normieren lassen. Bei diesen Richtlinien, nach denen sich derzeit die Exportentscheidungen richten, handelt es sich lediglich um politische Grundsätze innerhalb der Bundesregierung, also um Binnenrecht. Die Prinzipien stammen noch aus dem Jahr 2000 und wurden damals von der rot-grünen Bundesregierung beschlossen und von den Folgenden bloß übernommen.

Neben nationalen Prinzipien fließen auch internationale Vereinbarungen in die Entscheidungen über Waffenexporte mit ein, so etwa der gemeinsame Standpunkt des Europäischen Rates aus dem Jahr 2008. Kriterien dabei sind unter anderem Prognosen für die Menschenrechtslage im Empfängerland, die Auswirkungen auf die Sicherheit in der Region und der Endverbleib der Rüstungsgüter.  

Staatsrechtler: Gesetz wäre "großer Fortschritt"

Sollte eine solche Gesetzesfassung gelingen, sähe Dr. Sebastian Roßner darin einen "großen Fortschritt". Zurzeit seien diese EU-Prinzipien nur auf völkerrechtlicher Ebene verbindlich und gerichtlich überprüfbar, so der Düsseldorfer Staatsrechtler. Auf Anklagen untereinander verzichteten die Völkerrechtssubjekte hingegen. "Mit einem nationalen Gesetz eröffnet sich so ein zusätzlicher Rechtsweg gegen Rüstungsexportentscheidungen", sagt Roßner gegenüber LTO.

In dem neuen Rüstungsexportgesetz sollen die beiden derzeit existierenden Regelungen, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG) und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), zusammengefasst werden. Neu hinzukommen soll ein komplettes Verbot von deutschen Kleinwaffen-Exporten in Drittstaaten außerhalb der EU, Nato und vergleichbaren Ländern. Dies beträfe insbesondere den Export von Maschinenpistolen, Handgranaten und tragbaren Raketenwerfern - alles Waffen, mit denen in Bürgerkriegen wie in Syrien die meisten Zivilisten getötet werden.

Gabriel spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Beteiligung des Bundestages: "Und wenn es zu Ausnahmen davon kommt, dann sollte der Deutsche Bundestag darüber beraten", so der Minister. Als konkretes Beispiel für die Ausnahmeregelung nannte Gabriel die Lieferung Tausender Gewehre, Panzerfäuste und Panzerabwehrraketen an die Kurden im Nordirak für den Kampf gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS). Mit diesem Waffenexport fiel 2014 das Tabu, dass keine Waffen in Krisengebiete geliefert werden dürfen. Begründet wurde der ungewöhnliche Schritt damals auch mit einem drohenden Völkermord des IS an der Minderheit der Jesiden im Nordirak.

Zögerliche Fortschritte in der Vergangenheit

Über Rüstungsexporte entscheidet bisher nach Art. 26 Abs. 2 Grundgesetz (GG) die Bundesregierung als Ganzes - auch wenn die Befugnis einfachgesetzlich insbesondere an das Bundeswirtschafts- sowie das Verteidigungsministerium und das Auswärtige Amt delegiert wird. In politisch besonders umstrittenen Fällen und bei Uneinigkeit der Ministerien wird grundsätzlich einem Beschluss des Bundessicherheitsrats, dem neben Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vizekanzler Gabriel sieben weitere Kabinettsmitglieder angehören, gefolgt. Alle Beratungen bleiben geheim.

Lange Zeit war es so, dass das Wirtschaftsministerium die Öffentlichkeit nur einmal im Jahr über Rüstungsexporte informierte. Ende 2014 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Abgeordneten im Bundestag schließlich ein Informationsrecht eingeräumt. Inzwischen wird das Parlament nach jeder Sitzung des Bundessicherheitsrats unterrichtet - aber nur über genehmigte Exporte. Sowohl die Begründung als auch abgelehnte Anträge bleiben unter Verschluss.

Rechtliche Umsetzung durch Grundgesetzänderung?

Wie er die parlamentarische Beratung in Ausnahmefälle rechtlich ausgestalten will, ließ Gabriel in dem Gespräch offen. Ein solcher Ansatz sei auf jeden Fall "eine grundlegende Änderung", sagt Roßner: "Immerhin wäre dies eine Parlamentsbeteiligung vor dem eigentlichen Regierungsbeschluss." Für eine rechtliche Umsetzung sieht der Staatsrechtler vor allem zwei Möglichkeiten. Das neue Gesetz könne einerseits für Abweichungen von den normierten Richtlinien einen Parlamentsvorbehalt enthalten. "Dann hinge die Exportvergabe von einem positiven Beschluss des Bundestages ab", so der Staatsrechtler. Allerdings sei dafür eine Änderung des Art. 26 Abs. 2 GG nötig. Andererseits könne man Ausnahmefälle dem Parlament lediglich zur Debatte vorlegen und sich dann an der öffentlichen Diskussion orientieren.

Die politische Opposition reagierte skeptisch auf Gabriels Vorstoß. Die Grünen-Politikerin Agnieszka Brugger sprach von einem "durchsichtigen Wahlkampfmanöver". Gabriels "Idee mag auf den ersten Blick sympathisch erscheinen. Doch das Wirtschaftsministerium selbst hat eingeräumt, dass es für die Mitentscheidung des Bundestages eine Änderung des Grundgesetzes bräuchte. Sigmar Gabriel weiß dabei sehr wohl, dass es die Mehrheiten dafür nicht geben wird." Brugger plädierte dafür, die Bundesregierung stattdessen gesetzlich zu einer öffentlichen Begründung ihrer Exportentscheidungen zu verpflichten.

Jan van Aken von der Linken unterstützte zwar Gabriels Vorschlag, bestimmte Waffenexporte in einem Gesetz ganz zu verbieten. Er kritisierte aber, dass dies nur für Staaten außerhalb von EU und Nato gelten solle: "Das Nato-Mitglied Türkei ist doch gerade ein Paradebeispiel für ein Land, das am besten gar keine Waffen mehr aus Deutschland bekommen sollte."

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Manuel Göken, Außenminister will Rüstungsexportgesetz: Konsequente Kodifizierung . In: Legal Tribune Online, 12.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23162/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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