Richtervorbehalt bei Blutentnahmen

Richterbund begrüßt Beschluss des Bundesrates

von age/LTO-Redaktion

08.11.2010

Der Deutsche Richterbund begrüßt die geplante Abschaffung des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen, betont aber gleichzeitig dessen Notwendigkeit bei Zwangsmaßnahmen.

Der am Freitag getroffene Beschluß des Bundesrates, den Richtervorbehalt bei Blutentnahmen zum Nachweis von Alkohol-, Betäubungsmittel- oder Medikamentenkonsum abzuschaffen, findet die Zustimmung des Deutschen Richterbundes (DRB).

Bei der Beurteilung, ob eine Blutentnahme erforderlich ist, bleibe meist kein eigener richterlicher Entscheidungsspielraum, so Christoph Frank, Vorsitzender des DRB. Ursache sei der Zeitdruck wegen des drohenden Beweismittelverlustes.

Sinnvoll könne ein Richtervorbehalt nur dort sein, wo eine eigenständige richterliche Prüfung des Sachverhalts möglich ist. Dies sei beim Verdacht auf Verkehrsstraftaten jedoch nicht der Fall, da nach Messung der Atemalkoholkonzentration oder bei der Wahrnehmung deutlicher Ausfallerscheinungen durch die Polizei regelmäßig bereits alle zureichenden konkreten Anhaltspunkte vorlägen.

Anders falle die Bewertung des Richtervorbehalts bei Zwangsmaßnahmen wie Freiheitsentziehungen, Durchsuchungen oder heimlichen Überwachungsmaßnahmen aus: Hier müsse zum Schutz der Rechte der Betroffenen und zur Sicherung der Rechtsförmigkeit des Strafverfahrens der Richtervorbehalt bestehen bleiben.

Eine gezielte Beschränkung des Richtervorbehalts auf schwerwiegende Entscheidungen könne zudem den präventiven Rechtsschutz der Bürger in Zeiten ungenügender Personalausstattung der Justiz stärken.

Mehr zum Thema auf LTO.de:

Die Blutentnahme - ein Fall für den Richter?

Gesetzentwurf zur Anordnungskompetenz für Blutprobenentnahme

Artikel kommentierenDruckenSendenZitieren

Zitiervorschlag

age/LTO-Redaktion, Richtervorbehalt bei Blutentnahmen: Richterbund begrüßt Beschluss des Bundesrates. In: Legal Tribune ONLINE, 08.11.2010, http://www.lto.de/persistent/a_id/1884/ (abgerufen am 21.05.2013)

Infos zum Zitiervorschlag

Kommentare

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist deaktiviert.
Neuer Kommentar
Wollen Sie mit Visitenkarte kommentieren? Hier klicken und einloggen *

Benachrichtgung bei weiteren Kommentaren

Rechtsgebiete




Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Wolters Kluwer Deutschland
21

Veranstaltungen und Seminare

04.10.2013 - 05.10.2013, Bonn6. EU-Strafrechtstag

18.10.2013, HannoverStrafrecht aktuell 2013

08.11.2013 - 09.11.2013, Berlin30. Herbstkolloquium der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht

14.11.2013, Düsseldorf4. Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag

Adressermittlung

Adressermittlung

Verlieren Sie oder Ihre Mandanten Umsätze, weil die Anspruchsgegner unter ihrer alten Adresse nicht mehr zu erreichen sind? Mit unserer Adressermittlung finden Sie säumige Schuldner- schnell, bequem und günstig.

Zur Adressermittlung

LTO-Newsletter
kostenlos abonnieren