Freiburger Richter verliert vor Dienstgericht: Nicht faul, aber zu gründlich

von Dr. Christian Rath

05.12.2012

Wenn ein Richter schlampig arbeitet, werden seine Urteile in höheren Instanzen aufgehoben. Was aber passiert, wenn er zu gründlich ist? Dann darf die Dienstaufsicht einschreiten, entschied das baden-württembergische Richterdienstgericht am Dienstag in einem seiner seltenen Urteile. Zu der mündlichen Verhandlung reisten ein paar Kollegen extra an.

Der Fall spielt am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe und hat grundsätzlich Bedeutung. Thomas Schulte-Kellinghaus ist dort seit 2002 Richter. Seine Erledigungszahlen sind seit Jahren geringer als die anderer OLG-Richter. Darauf reagierte die Präsidentin des Gerichts Christine Hügel im Februar mit einem Vorhalt und einer Ermahnung gemäß § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz. Er unterschreite das Durchschnittspensum "ganz erheblich", hieß es darin. In manchen Jahren erledige er weniger Fälle als ein Halbtagsrichter. Das sei "jenseits aller großzügig zu bemessenden Toleranzbereiche".

Schulte-Kellinghaus wollte sich den Rüffel nicht gefallen lassen und klagte vor dem Richterdienstgericht in Karlsruhe gegen diesen "einmaligen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit". Man könne von ihm nicht verlangen, weniger sorgfältig zu arbeiten.

Erst die zweite Verhandlung in diesem Jahr

Das Richterdienstgericht ist eine Einrichtung des baden-württembergischen Richtergesetzes. Maßnahmen der Dienstaufsicht können dort angefochten werden. Das Gericht hat nicht viel zu tun. Die mündliche Verhandlung am Dienstag war erst die zweite in diesem Jahr.

Doch dieser Fall hatte es in sich. Der konservative Rechtsprofessor Fabian Wittreck aus Münster griff den Vorgang in der Neuen Juristischen Wochenzeitschrift auf und sah wie der OLG-Richter selbst die richterliche Unabhängigkeit verletzt.

Die links-liberale Neue Richtervereinigung (NRV), deren Bundesvorstand Schulte-Kellinghaus bis 2011 angehörte, forderte sogar die Suspendierung der OLG-Präsidentin. Hügel sei nicht mehr tragbar, heißt es in einem Brief an Landesjustizminister Rainer Stickelberger (SPD), sie solle vorläufig des Amtes enthoben werden.

"Wir sind hier nicht am Fließband"

Die NRV hatte ihre Mitglieder aufgerufen, den Prozess zu beobachten. Immerhin rund 20 reisten tatsächlich nach Karlsruhe. Das öffentlich tagende Richterdienstgericht musste in einen größeren Saal umziehen.

"Der Maßstab muss die Qualität, nicht die Quantität sein", sagte Julius Reiter, der Anwalt von Schulte-Kellinghaus, am Dienstag in Karlsruhe. "Gerechtigkeit kann nicht mit der Stechuhr herbeigeführt werden." Sein Kollege Olaf Methner ergänzte: "Wir sind hier nicht am Fließband, wo man mit der Erhöhung der Akkordzahl den Ausstoß steigern kann."

Der OLG-Richter ist nicht faul. Er arbeitet mehr als er müsste. Das bestritt auch die Präsidentin nicht. Dennoch erreicht er nur 68 Prozent der durchschnittlichen Erledigungszahl. Allerdings werden die von ihm vorbereiteten Urteile sehr häufig in Fachzeitschriften abgedruckt.

Zitiervorschlag

Christian Rath, Freiburger Richter verliert vor Dienstgericht: Nicht faul, aber zu gründlich . In: Legal Tribune Online, 05.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7707/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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