VG Mainz bestätigt Ruhen des Rheinpatents: Nach Havarie bei Karlsruhe mit Fahrgastschiff

23.07.2012

Zu Recht hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest gegenüber dem Inhaber eines großen Rheinpatentes unter Anordnung der sofortigen Vollziehung verfügt, dass sein Patent für drei Monate ruht und er innerhalb der drei Monate ein ärztliches Zeugnis des Arbeitsmedizinischen Dienstes vorzulegen hat. Dies geht aus einem am Montag bekannt gegebenen Beschluss der 3. Kammer des VG Mainz hervor.

Der Antragsteller, ein Mann im fortgeschrittenen Alter, verursachte als Lotse und verantwortlicher Schiffsführer eines mit mehr als 150 Fahrgästen und Besatzungsmitgliedern besetzten Kabinenschiffs in der Nähe von Karlsruhe einen Unfall, der zu starkem Wassereinbruch führte. Die beiden regulären Schiffsführer, die nicht im Besitz des Streckenpatents für die betreffende Strecke waren, leiteten Notmaßnahmen ein und konnten das Schiff trotz seiner erheblichen Beschädigung in den Hafen Karlsruhe verbringen, wo die Fahrgäste sofort evakuiert wurden.

Aufgrund dieses Vorfalls ordnete die Wasser- und Schifffahrtsdirektion gegenüber dem Antragsteller die genannten Maßnahmen an.

Den Antrag im vorläufigen Rechtsschutzverfahren lehnten die Richter der 3. Kammer ab (Beschl. v. 26.06.2012, Az. 3 L 827/12.MZ). Die Anordnung des Ruhens des Patentes sei gerechtfertigt, weil mit Blick auf seine körperliche und geistige Tauglichkeit die Eignung des Antragstellers in Zweifel stehe.

Zum einen habe es bei seiner Vernehmung durch die Wasserschutzpolizei ungeklärte Verständigungsschwierigkeiten gegeben. Zum anderen wecke auch das Verhalten des Antragstellers im Zusammenhang mit der Havarie Zweifel an seiner Eignung. Einer der regulären Schiffsführer habe in die fehlerhaft gewählte Routenführung des Antragstellers eingreifen müssen. Der Schiffsführer habe zudem geschildert, dass sich nach seinem Eindruck der Antragsteller der Havarie nicht bewusst gewesen sei; außerdem habe er nach der Havarie keinerlei Reaktion gezeigt und sich nicht mehr an der Steuerung des Schiffs beteiligt. Zur Klärung der Eignung des Antragstellers sei daher die Beibringung des angeforderten ärztlichen Zeugnisses erforderlich.

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Mainz bestätigt Ruhen des Rheinpatents: Nach Havarie bei Karlsruhe mit Fahrgastschiff . In: Legal Tribune Online, 23.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6676/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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