Klagerecht für Verbraucherverbände: Kompetenzgerangel im Datenschutzrecht

21.08.2014

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) stößt mit seiner Idee auf Kritik, Verbraucherorganisationen Klagen gegen Unternehmen zu ermöglichen, die missbräuchlich mit (Kunden-)daten umgehen. Dies ausgerechnet beim nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragten Ulrich Lepper, der sich am Donnerstag in der Rheinischen Post äußerte.

Lepper warnte in der Rheinischen Post vor einer schädlichen Doppelzuständigkeit, sollten nicht nur er und seine Amtskollegen, sondern auch Verbraucherverbände klagen dürfen. "Wenn Datenschutzaufsichtsbehörden und Verbände für dieselbe Sache zuständig sind und zudem mit Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit unterschiedliche Rechtswege zur Verfügung stehen, gefährdet das Rechtseinheit und Rechtssicherheit", sagte er.

Bisher war es den Datenschutzbeauftragten vorbehalten, bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz durch Unternehmen Klage einzureichen. Dies können Verbände wie der Verbraucherschutzbund lediglich bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß der Unternehmen gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Verbraucherzentralen fordern schon seit langem ein Klagerecht. Sie begrüßen naturgemäß den Vorstoß des Bundesjustizministers.

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums sieht vor, die zivilrechtliche Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts zu verbessern. Es bleibt abzuwarten, ob sich dies angesichts eines offenbar beginnenden Kompetenzgerangels ohne weiteres wird umsetzen lassen.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Klagerecht für Verbraucherverbände: Kompetenzgerangel im Datenschutzrecht . In: Legal Tribune Online, 21.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12966/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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