Rechtsausschuss im Bundestag
Experten befürworten verbesserten Verbraucherschutz im Internet
06.02.2012
Der "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" soll Verbraucher besser vor Kostenfallen im Internet schützen. Demnach sollen bei Online-Bestellungen die Unternehmen ihre Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Gesamtpreis der Bestellung, das heißt der Ware oder der Dienstleistung, informieren.
Ein verbindlicher Kaufvertrag solle nur dann zustande kommen, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet, heißt es seitens der Regierung. Sofern die Bestellung über eine Schaltfläche auf der Internetseite erfolgt, müsse die Beschriftung der Schaltfläche unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen.
hib/VER/age/LTO-Redaktion
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, Rechtsausschuss im Bundestag: Experten befürworten verbesserten Verbraucherschutz im Internet. In: Legal Tribune ONLINE, 06.02.2012, http://www.lto.de/persistant/a_id/5505/ (abgerufen am 23.05.2012)
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