Zwischenbericht zur Affäre Wendt: Keine Anhalts­punkte für kon­k­rete Straf­taten

26.09.2017

Jahrelang soll der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, trotz Freistellung einen Polizistensold bezogen haben. Strafbar hat er sich damit aber wohl nicht gemacht, so ein Bericht des Justizministers NRW.

Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, sich durch Bezug eines Beamtensolds strafbar gemacht haben könnte. Wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Zwischenbericht von Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hervorgeht, sieht der die Ermittlungen leitende Oberstaatsanwalt bislang keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür.

Wendt geriet Anfang März in die Kritik, nachdem bekannt geworden war, dass er in den Jahren vor seinem Ruhestand trotz kompletter Freistellung für die Gewerkschaftsarbeit einen Sold für Teilzeitarbeit als Polizist des Landes NRW kassiert hatte.

Demnach war der Polizeihauptkommissar a.D. in dieser Zeit immer seltener in seiner Dienststelle erschienen. "Gleichwohl wurde er im Umfang seiner Teilzeitbeschäftigung fortwährend besoldet", heißt es in der Vorlage, die der Rechtsausschuss am Mittwoch erörtern will. Dies warf sowohl beamten- als auch strafrechtliche Fragen auf.

Disziplinar- und Verwaltungsermittlungsverfahren laufen noch

Aus diesem Grund nahm kurz nach Bekanntwerden der Affäre die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf. Dabei wurden Wendts Personalakte sowie zahlreiche weitere Dokumente ausgewertet, Zeugen vernommen und Stellungnahmen eingeholt. Zudem wurde wegen des Vorwurfs, Nebentätigkeiten und -einkünfte nicht richtig angegeben zu haben, ein Disziplinarverfahren gegen Wendt eingeleitet, welches ausweislich des Berichts noch andauert.

Wenige Informationen enthält der Bericht über ein ebenfalls eingeleitetes Verwaltungsermittlungsverfahren. Zwei diensterfahrene Beamte seien dafür frei gestellt worden, um den Sachverhalt zu ermitteln und eine dienstrechtliche Bewertung vorzunehmen. Ein Zwischenergebnis liegt aber nicht vor; es gebe keinen Austausch mit den Ermittlungsführern, um keinen Druck aufzubauen, gibt der Bericht die Ausführungen des Innenministeriums wieder. 

Das Dokument dient der Vorbereitung der Sitzung des Rechtsausschusses, die am Mittwoch stattfindet. In Bezug auf das strafrechtliche Ermittlungsverfahren zitiert die Landesregierung den Düsseldorfer Staatsanwalt: "Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für von konkreten Personen begangene Straftaten haben sich nach wie vor nicht ergeben".

"Keine Anhaltspunkte für konkrete Straftaten"

Der Bericht enthält nicht einmal Anhaltspunkte dafür, unter welchem rechtlichen Gesichtspunkt gegen Wendt ermittelt wurde. Als der Erhalt der Zahlungen bekannt wurde, war gar nicht klar, wer für die weiter laufende Besoldung des Beamten verantwortlich war. Ob sich das zwischenzeitlich geändert hat, verrät der Zwischenbericht aus dem Ministerium ebenfalls nicht.

Die betreffende Person hätte sich möglicherweise wegen Untreue gegenüber ihrem Dienstherrn strafbar gemacht, erklärte die stellvertretende Pressesprecherin der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, Hilal Tanrisever, auf Nachfrage gegenüber LTO. Betreffend Wendt habe eine Beihilfe im Raum gestanden.

Bisher habe sich das nicht bestätigt. "Es handelt sich um einen Zwischenbericht. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, aber bisher haben sich keine tatsächlichen Anhaltspunkte für konkrete Straftaten ergeben", so Tanrisever.

Nach einer Verwaltungsübung verfahren

Zwar Wendt in den Jahren vor seinem Ruhestand "immer seltener in seiner Dienststelle erschienen" und habe dort "auch weitestgehend keinen Dienst mehr versehen". Wann genau er dort war und wie viel er dann gearbeitet hat, konnte man aber laut dem Leitenden Oberstaatsanwalt nicht herausfinden, heißt es in dem Bericht. Sonderurlaub oder Freistellungen wegen Mitgliedschaft in einem Personalrat habe es ebenfalls nicht gegeben.

Bei der Polizei NRW sei aber - wie in anderen Bundesländern auch - seit vielen Jahren "Gewerkschaftsvorsitzenden eine weitreichende Reduzierung ihrer dienstlichen Inanspruchnahme gebilligt worden". Diese "Verwaltungsübung" sei nicht in allgemeinverbindlicher Form schriftlich niedergelegt worden, es gebe auch keinen Erlass betreffend die Person Rainer Wendt.

Es folgt ein Zitat: "Die Ermittlungen haben darüber hinaus ergeben, dass im Falle von PHK a.D. Wendt sowie weiteren Landesvorsitzenden von Gewerkschaften nach dieser Verwaltungsübung - weitgehende Ermöglichung gewerkschaftlicher Arbeit im Rahmen der Dienstausübung - verfahren werden sollte und nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch verfahren worden ist". 

 pl/mam/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

Zitiervorschlag

Zwischenbericht zur Affäre Wendt: Keine Anhaltspunkte für konkrete Straftaten . In: Legal Tribune Online, 26.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24713/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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