"Rabauken in Richter-Roben": Keine Verfah­ren gegen Nord­kurier-Chef­redakt­eur

13.07.2015

"Rabauken in Richter-Roben", "Schaum vor dem Mund"? Diese Formulierungen in einem Kommentar des Nordkuriers fand ein Staatsanwalt beleidigend und stellte Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft Stralsund wird jedoch nicht Anklage erheben.

Der Rabauken-Kommentar bleibt strafrechtlich folgenlos: Die Staatsanwaltschaft wird nicht gegen den Chefredakteur des Nordkuriers ermitteln, nachdem dieser der Behörde vorgeworfen hatte, "mit Schaum vor dem Mund" gegen die Presse vorzugehen. Unter dem Titel "Rabauken in Richter-Roben" hatte sich Chefredakteur Lutz Schumacher in einem Kommentar gegen Einflussnahme der Justiz auf die Berichterstattung seines Blattes verwahrt und die Achtung der grundgesetzlich verbrieften Pressefreiheit eingefordert.

Wie der Stralsunder Oberstaatsanwalt Martin Cloppenburg am Freitag mitteilte, wird ein Strafantrag des neubrandenburger Oberstaatsanwalts Gerd Zeisler wegen Beleidigung nicht weiter verfolgt. Die Äußerungen im Kommentar des Chefredakteurs seien durchaus ehrenrührig und scharf formuliert, aber im Ergebnis vom Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt.

Ausgangspunkt des Konflikts war ein früherer Artikel des Nordkuriers. Darin berichtete ein Reporter des Blattes über einen Jäger, der ein totes Tier mit einem Seil an der Anhängerkupplung seines Autos über eine längere Strecke über die Straße geschleift hatte. Der Reporter hatte den Mann als "Rabauken-Jäger" bezeichnet - und wurde dafür später vom Amtsgericht Pasewalk zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieses Vorgehen hatte Schumacher zu seinem erzürnten Kommentar veranlasst.

"Unser Land wird nicht von Zeitungskommentaren bedroht"

Die Nordkurier-Mediengruppe begrüßte die Entscheidung der Stralsunder Anklagebehörde. Es sei beruhigend, dass die Staatsanwaltschaft den hohen Wert und Vorrang der grundgesetzlich geschützten Meinungs- und Pressefreiheit erkannt habe, sagte Chefredakteur Schumacher am Freitag. "Unser Land wird gelegentlich von Kriminellen, aber bestimmt nicht von Zeitungskommentaren bedroht."

Mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stralsund, keine Ermittlungen gegen Schumacher aufzunehmen, ist die juristische Auseinandersetzung jedoch noch nicht beendet. Der zu einer Geldstrafe verurteilte Redakteur hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Schumacher äußerte die Hoffnung, dass nun auch dort "endlich Vernunft einkehrt -  und die Staatsanwaltschaft im anstehenden Prozess den mehr als überfälligen Freispruch beantragt."

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

"Rabauken in Richter-Roben": Keine Verfahren gegen Nordkurier-Chefredakteur . In: Legal Tribune Online, 13.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16202/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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