"Pussy-Riot"-Prozess: Strafe eines Mitglieds zur Bewährung ausgesetzt

10.10.2012

Das Punkband-Mitglied Jekatarina Samuzewitsch kommt auf freien Fuß. Das Moskauer Berufungsgericht hat ihre Haftstrafe am Mittwoch in eine Bewährungsstrafe umgewandelt. Die zwei weiteren Frauen müssen hingegen für zwei Jahre in Haft. Das berichtet sueddeutsche.de.

Das Urteil gegen Samuzewitsch sei aufgehoben worden, weil sie von Wachleuten aus der Kirche geworfen worden sei, bevor sie an der Protestaktion habe teilnehmen können.

Die drei Musikerinnen der Punkband waren vorinstanzlich wegen Rowdytums aus religiösem Hass zu je zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Für die beiden anderen Mitglieder bleiben diese Urteile bestehen.

"Pussy Riot" hatte im Februar bei einem Auftritt in der Christus-Erlöser-Kathedrale gegen den russischen Präsidenten Putin und die Orthodoxe Kirche protestiert.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

"Pussy-Riot"-Prozess: Strafe eines Mitglieds zur Bewährung ausgesetzt . In: Legal Tribune Online, 10.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7282/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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