Hitze-Erbarmen im Gerichtssaal: Krawat­tenzwang aufge­hoben

06.07.2015

Bei den Temperaturen erhitzt der Prozess gegen einen mutmaßlichen islamistischen Terroristen in München nicht nur die Gemüter. Der Vorsitzende sorgt für Abkühlung im Gerichtssaal.

Die Hitze in Deutschland greift auch in die Räder der Justiz ein. Im Münchner Prozess gegen den mutmaßlichen islamistischen Terroristen Harun P. hat der Vorsitzende Richter Manfred Dauster am Montag hitzegeplagt den Krawattenzwang aufgehoben - und zwar gleich zu Verhandlungsbeginn.

Er bot Oberstaatsanwalt Bodo Vogler an, die Krawatte abzunehmen: "Es sei denn, Sie wollen als Einziger anständig gekleidet sein." Und zu Verteidiger Adam Ahmed sagte er: "Sie dürfen auch die Krawatte abnehmen, Herr Ahmed - um Waffengleichheit herzustellen."

Zuvor hatte Dauster gemeinsam mit Gerichtsangestellten Ventilatoren aufgestellt.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Hitze-Erbarmen im Gerichtssaal: Krawattenzwang aufgehoben . In: Legal Tribune Online, 06.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16102/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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