Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Februar 2012: Kein Kirch-Ver­g­leich – Kein Recht auf anonyme Kom­mu­ni­ka­tion – Mil­lionen Spam-Mails für BND

25.02.2012

Der Vergleich mit den Kirch-Erben steht vor dem Aus. Der Deutschen Bank wird schlechtes Info-Management vorgeworfen, aus juristischer Sicht gibt es aber gute Gründe dafür. Außerdem in der Presseschau: Das breit diskutierte BVerfG-Urteil zum TKG, die Haltung des GG zur direkten Demokratie, exzessive Spam-Mail-Überwachung und wie man den Chef nicht ins Wochenende schickt.

Kirch-Prozess: Ein Vergleich zwischen Deutscher Bank und den Kirch-Erben werde immer unwahrscheinlicher, wie die FTD (Angela Maier) berichtet. Jedenfalls in der ausgehandelten Höhe wolle der Bank-Vorstand nicht mehr darauf eingehen. Damit gehe der Schadenersatzprozess vor dem Oberlandesgericht München vermutlich weiter. Ein Grund seien laut FTD die "juristischen Fallstricke", die ein Vergleich mit sich brächte. Einer davon: Der ehemalige Bank-Chef Rolf Breuer müsse dem Vergleich zustimmen, was dazu führe, dass die Bank diesen wiederum in Regress nehmen müsse.

Über 800 Millionen Euro, so Der Spiegel (Dinah Deckstein/ Martin Hesse) (Vorabmeldung auf spiegel.de), sei das Geldinstitut zunächst zu zahlen bereit gewesen, weil Breuer sich im Jahr 2002 öffentlich zweifelnd zur Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe geäußert habe. Laut einem Gutachten von PricewaterhouseCoopers aus einem anderen Kirch-Gruppen Prozess sei die Aussage Breuers aber nicht ursächlich für die Pleite gewesen. Vielmehr seien es wohl die Verpfändung sämtlicher Sicherheiten der Kirch-Dachgesellschaft und die Schulden in Höhe von 1,7 Milliarden Euro, welche sich zeitlich vor dem Interview angehäuft hätten, gewesen.

Im separaten Leitartikel hält die FTD den "wahrscheinlichen Rückzieher" der Bank für "weder hasenfüßig noch unehrenhaft". Auch scheine das Risiko der Prozesse "verkraftbar". Dafür dass Breuer Kirch "in den Ruin geredet habe", gebe es auch nach zehn Jahren "Klageflut keine konkreten Anhaltspunkte".

Weitere Themen – Rechtspolitik

Dreier zu Demokratie: Rechtsprofessor Horst Dreier befasst sich in einem Gastbeitrag für die Samstags-SZ mit der Möglichkeit direkter Demokratie auf Bundesebene. Das Grundgesetz sei keineswegs ein "Bollwerk" dagegen, vielmehr stelle es Wahlen, als Ausdruck repräsentativer Demokratie, und Abstimmungen, als direktdemokratisches Instrument, normativ gleichrangig. Es fehle bislang jedoch an einer Grundlage im GG für einen "konkreten Anwendungsfall". Für "verfehlt" hält Dreier die "verbreitete Volksphobie" genauso wie eine "naive Volksmythologisierung", dieses könne "genauso irren" wie das Parlament.

Weitere Themen – Justiz

Schießen beste Medizin: Militärmediziner können nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht einen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen, auch sie hätten ein Rechtsschutzbedürfnis. Die beiden Kläger, ein Bundeswehr-Stabsarzt sowie ein Oberstabsarzt, und ihre Geschichte stellt Der Spiegel (Thomas Darnstädt) vor. Auch Sanitäter würden zum Dienst an der Waffe ausgebildet. Statt einem rotem Kreuz-Symbol seien auf ihren Fahrzeugen Maschinengewehre montiert: "Feuerüberlegenheit ist die beste Medizin".

BVerfG zu TKG: Über den am Freitag veröffentlichen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über eine Verfassungsbeschwerde aus dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gegen Teile des Telekommunikationsgesetzes (TKG) berichtet netzpolitik.org (Andre Meister) und erläutert die von den Beschwerdeführern Patrick und Jonas Breyer angegriffenen Regelungen. Eine "klare Niederlage" sei es, dass das Gericht kein "Recht zur anonymen Kommunikation" zugestehe: Der Ankauf so genannter Prepaid-Handys sei auch weiterhin nicht ohne Angabe von Name und Adresse möglich. Die derzeitige Regelung zur Abfrage von Passwörtern und PIN-Nummern für Mobiltelefone und E-Mail-Konten durch "Sicherheitsbehörden, Strafverfolger und Nachrichtendienste" stelle aber, so informiert die Samstags-FAZ (Reinhard Müller/ Caroline Freisfeld), eine Verletzung der informationellen Selbstbestimmung dar. lawblog.de (Udo Vetter) zu diesem Punkt: "Die Behörden können (..) bisher Schlüssel für Räume verlangen, die sie gar nicht betreten dürfen."

Laut der Samstagsausgabe der taz (Christian Rath) plane Partrick Breyer, die Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzugreifen. Erfolgreich sei die Klage vor dem BVerfG aber auch im Hinblick auf die personale Zuordnung von dynamischen IP-Adresse gewesen: Laut Gericht stelle dies einen Eingriff in das Grundrecht auf Telekommunikationsfreiheit dar, die gesetzliche Eingriffsgrundlage verstoße derzeit aber gegen das Zitiergebot. Auf dem Beck-Blog erläutert Ernst Müller die Entscheidung anhand der einschlägigen §§ 111-113 TKG.

Harte Worte kommen von Heribert Prantl (Samstags-SZ). Er mutmaßt, das Gericht habe zum 60. Geburtstag eine "Entscheidungs-Verschlüsselungs-Maschine" bekommen: "Schon wieder eine seltsam gewundene, schlecht formulierte und entschlussschwache Entscheidung".

E-Mail-Überwachung: Der Bundesnachrichtendienst habe im Jahr 2010 rund 37 Millionen E-Mails, Fax- sowie Telefonnachrichten "zur Abwehr terroristischer Gefahren" und zur "Kontrolle unerlaubter Rüstungsexporte" geprüft, wie die Montags-taz (Christian Rath) weiß. Interessant für die Behörden seien dann am Ende noch 213 Nachrichten gewesen. Der Anteil an Spam-Mails liege bei 90 Prozent.

Vor dem Hintergrund dieser am Wochenende bekannt gewordenen Zahlen kommentiert Heribert Prantl (Montags-SZ), dies gehe auf "falsche Großzügigkeit" des Bundesverfassungsgerichts zurück, das den "Ur-Fehler" in der Sache bereits 1999 mit der Entscheidung zum Verbrechensbekämpfungsgesetz begangen habe. Das Fernmeldegeheimnis müsse "neu aufgerichtet werden".

NSU-Waffe/NPD: Eine ihrer Mordwaffen bekam die NSU von zwei ehemaligen NPDlern. Inwiefern der Fund der Ceska Material für ein mögliches NPD-Verbotsverfahren liefere beleuchtet die Samstags-taz (Christian Rath/ Karen Grass).

Im Interview mit dem Focus (Margarete van Ackeren/ Katrin van Randeborgh) warnt Innenminister Friedrich vor einem "Schnellschuss" in Sachen Verbotsverfahren.

Maskenmann-Prozess: Das Urteil im Verfahren gegen den "Maskenmann" Martin Ney wird alsbald erwartet. Der Spiegel (Gisela Friedrichsen) portraitiert den Angeklagten und seine Taten. Beim "letzten Wort" im Prozess habe Ney das erste Mal selbst gesprochen und versucht "Reue ausdrücken".

Prozess gegen NGOs: Über die Vertagung im Prozess gegen 43 Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen, darunter von der Konrad-Adenauer-Stiftung, in Ägypten berichtet die FR (Julia Gerlach). Vorgeworfen würde ihnen unter anderem "unerlaubt Geld aus dem Ausland" angenommen zu haben.

"Gläubige Lügner": Kann die Strafbarkeit der Holocaustleugnung "ältere Nazis" zum Schweigen bringen? Daran zweifelt Jost Müller-Neuhof im Tagesspiegel am Sonntag in seiner Rechtskolumne "Einspruch": Es sei ein "stumpfes Schwert". Bei der Annahme des "Verbreitens" der Lüge müsse künftig vorsichtiger agiert werden; das Bundesverfassungsgericht habe in der Entscheidung zum "Kneipengespräch" über die Kriegsschuld die Verurteilung aufgehoben, nachdem das Strafgericht eine Verbreitung einfach angenommen habe.

Gerhard Leibholz: Den persönlichen und juristischen Werdegang des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Gerhard Leibholz schildert lto.de (Martin Rath). Angefangen mit seinen Promotionen, über die Wiederaufnahme der universitären Karriere nach der Rückkehr in die Bundesrepublik 1947, geht es auch um sein Wirken am Gericht. Geprägt habe Leibholz etwa die "Parteienstaatstheorie" und eine Faustformel zum Gleichheitssatz.

Menschen und Täter: Seine persönliche Bilanz des Strafprozesses stellt der Gerichtsreporter Hans Holzhaider in der SZ-Wochenendbeilage vor. Aus der Beobachtung von über hundert Mordverfahren habe er sich eine "Theorie gebildet": "Gewaltkriminalität hat in den meisten Fällen etwas mit der Suche nach Liebe zu tun". Ein Mangel im Strafgesetz sei, dass die "Ganzheit des Lebens" den Richter höchsten am Rande interessieren dürfe.

Weitere Themen – Recht im Ausland

Deepwater Horizon: Im Thema des Tages befasst sich die Montags-SZ (Moritz Koch) mit dem "Deepwater Horizon-Desaster" und dem dazu heute vor einem Bundesgericht in New Orleans beginnenden Zivilprozess gegen den Energiekonzern BP. In einem weiteren Beitrag befasst sich die SZ (Andreas Oldag) mit relevanten Zahlen: So seien in die Arbeit der Anwälte bislang stolze 1,7 Milliarden Euro von BP investiert worden.

Berlusconi: Die Samstags-FR (Kordula Doerfler) informiert über den Korruptionsprozess gegen Silvio Berlusconi. Dieser konnte nicht verurteilt werden: Das ihm vorgeworfene Delikt sei "seit zehn Tagen verjährt". Die Staatsanwaltschaft erwäge aber bereits eine Berufung.

Das Letzte zum Schluss

Abmahnung für Respektlosigkeit: Warum auch der Betriebsratsvorsitzende dem Arbeitgeber kein "beschissenes Wochenende" wünschen sollte, weiß für den Rechthaber-Blog Katrin Groll.

Körperformen und Kündigung: Eine Entscheidung eines Arbeitsgerichts aus den 1960ern Jahren zu Köperformen von "Schönheitstänzerinnen" auf dem Land und in der Stadt hat Thorsten Blaufelder für seinen Kanzlei-Blog gefunden.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dc

(Hinweis für Journalisten)

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Februar 2012: Kein Kirch-Vergleich – Kein Recht auf anonyme Kommunikation – Millionen Spam-Mails für BND . In: Legal Tribune Online, 25.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5641/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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