Die juristische Presseschau vom 27. Februar 2013: EuGH stärkt sich selbst – Leistungsschutzrecht entschärft – Recht auf Kinder gesichert

27.02.2013

In Karlsruhe ist man mal wieder über den EuGH verstimmt. Der nutzte die
EU-Grundrechte-Charta, um seine Zuständigkeit offensiv auszuweiten.
Außerdem in der heutigen Presseschau: die jüngsten Änderungen am
Leistungsschutzrecht, ein Recht auf Kinder in Lateinamerika und warum
ein Ferkelbiss kein Schmerzensgeld einbrachte.

EuGH zu Grundrechte-Charta: In einem Fall aus Schweden (Akerberg Fransson) hat der Europäische Gerichtshof die Anwendbarkeit der EU-Grundrechte-Charta offensiv weit ausgelegt, obwohl ihn mehrere Mitgliedstaaten, die EU-Kommission und der Generalanwalt für unzuständig hielten. Konkret ging es um das Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem) bei der Ahndung von Mehrwertsteuerhinterziehung. Es berichten die SZ (Wolfgang Janisch), die taz (Christian Rath) und der Verfassungsblog (Max Steinbeis).

lto.de (Claudia Kornmeier) verbindet die Berichterstattung über den Fall Akerberg Fransson mit einem anderen EuGH-Urteil des gleichen Tages, bei dem die Zuständigkeit des EuGH ebenfalls umstritten war. Dort ging es um die (zulässige) Auslieferung eines nach Spanien geflüchteten Straftäters, der in Italien in Abwesenheit verurteilt worden war.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Leistungsschutzrecht: Die Koalition hat den Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht, über den am Freitag der Bundestag abstimmen soll, in letzter Minute entschärft. Das neue Schutzrecht soll nun nicht mehr "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" erfassen, berichten Die Welt (Ulrich Clauss) und internet-law.de (Thomas Stadler).

Arbeitnehmer-Datenschutz: Die Koalition hat die eigentlich geplante Reform des Datenschutzes in Unternehmen nun endgültig auf die nächste Wahlperiode verschoben, meldet die SZ.

Aktienrecht: Die FAZ (Joachim Jahn) spricht mit Eberhardt Stilz, Ex-Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart, über die Novelle des Aktienrechts, insbesondere die geplante Beschleunigung der Spruchverfahren. Stilz findet die Pläne, zum Beispiel die Streichung einer Tatsacheninstanz, überwiegend gut und macht zusätzlich eigene Vorschläge, insbesondere zum Recht der Beschlussmängel bei Hauptversammlungen.

Frauenquote: Rechtsprofessor Heribert Hirte kritisiert auf dem Handelsblatt-Rechtsboard Gesetzentwürfe der Opposition im Bundestag zur Einführung von Frauenquoten in Aufsichtsräten. Diese verstießen gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes und könnten das eigentliche Problem, die mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf, nicht beheben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. Februar 2013: EuGH stärkt sich selbst – Leistungsschutzrecht entschärft – Recht auf Kinder gesichert . In: Legal Tribune Online, 27.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8228/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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