Die juristische Presseschau vom 20. August 2014: Deutsche vertrauen dem Rechtssystem – IT-Sicherheitsgesetz vorgestellt – Smiley im Arbeitszeugnis

20.08.2014

Es steht gut um das Vertrauen ins deutsche Rechtssystem, so eine Umfrage aus Allensbach. Außerdem in der Presseschau: Innenminister stellt IT-Sicherheitsgesetz vor, VG Potsdam hält Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß, Klagen gegen Tagebau, Amazon und die Frage des Machtmissbrauchs und warum ein Smiley im Arbeitszeugnis nicht traurig dreinschauen darf.

Thema des Tages

Deutsche haben Vertrauen in Rechtsstaat: Die FAZ hat das Allensbacher Institut für Demoskopie mit einer Umfrage zum Vertrauen in das deutsche Rechtssystem beauftragt. Das Ergebnis: Die Deutschen fühlen sich insgesamt gut aufgehoben. Von "Grundvertrauen" ist die Rede: "Die große Mehrheit empfindet Deutschland als gefestigten und verlässlichen Rechtsstaat" laute das Fazit der Umfrage, die Renate Köcher, Geschäftsführerin des Allensbacher Instituts, in der FAZ vorstellt. Fälle wie Mollath, Ecclestone und Hoeneß seien zwar geeignet, Zweifel an der Justiz zu nähren. Zudem hätten Reiche den Befragten zufolge vor Gericht meist bessere Chancen. Das Ansehen der Justiz sei aber durch kritisch aufgenommene Urteile nicht angegriffen, zumal "die Blindheit von Justitia nach Überzeugung der meisten immer eine Schimäre war", so Köcher. Und auch wenn vereinzelte Urteile aus jüngerer Zeit gegen das Rechtsempfindenvieler Befragten verstoßen: Zwei Drittel der Bürger haben großes Vertrauen in die deutsche Justiz, so die Umfrage. Am besten hätten Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht abgeschnitten: 87 bzw. 79 Prozent der Befragten haben hier "großes Vertrauen". Europäische Institutionen schnitten schlechter ab, besonders  die Europäische Kommission: Hier liege der Wert bei etwa einem Viertel; der des Europäischen Gerichtshofes immerhin bei über 50 Prozent.

Rechtspolitik

Entwurf für IT-Sicherheitsgesetz: Bundesinnenminister Thomas de Maizère (CDU) hat am Dienstag den Entwurf eines IT-Sicherheitsgesetzes vorgestellt. Geplant ist eine Meldepflicht für Unternehmen und Betreiber "kritischer Infrastrukturen" (etwa Energieversorger oder Banken) im Falle von Cyberattacken. Um Imageschäden für betroffene Unternehmen gering zu halten, sollen aber anonyme Anzeigen möglich seien. Auch sollen ein IT-Sicherheits-TÜV eingeführt und Kompetenzen der Sicherheitsbehörden ausgebaut werden. SZ (Stefan Braun), FAZ (Joachim Jahn/Martin Gropp) und taz (Konrad Litschko) berichten.

Mit dem rechtlichen Grundgedanken der Verkehrssicherungspflichten vergleicht Datenschutzexperte Carlo Piltz (delegedata.de) das Vorhaben, Unternehmen mehr Verantwortung für den Schutz vor Risiken aufzuerlegen, die sie selbst schüfen. Problematisch könne aber die Frage werden, wann genau ein Unternehmen ein solches Risiko schaffe.

Joachim Jahn (FAZ) meint, de Maizière tue zum Schutz digitaler Infrastrukturen vor Kriminellen und Spionen jetzt, "was in seiner Macht liegt". Jaspar von Altenbockum (FAZ) schließlich findet, dass die Zeit für ein IT-Sicherheitsgesetz reif ist: "Das Interesse an Sicherheit ist kurioserweise im Zuge der NSA-Affäre nicht gesunken, sondern in dem Maße gestiegen, wie es das Bedürfnis nach Freiheit im Netz bedient. Das Sicherheitsgesetz geht deshalb in die richtige Richtung und das mit forscher Gangart."

Kontrolle der Geheimdienste: Im Zuge der jüngsten Meldungen über Überwachungstätigkeiten des Bundesnachrichtendienstes kritisiert Heribert Prantl (SZ), dass das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) seinem gesetzlichen Auftrag, die Geheimdienste zu kontrollieren, nicht nachkommen kann. Prantl moniert nicht zuletzt die Personalschwäche des PKGr – es besteht aus neun Mitgliedern. Und tritt das Gremium dann zusammen, erfährt es, "was seit zwei Wochen in der Zeitung steht oder demnächst dort stehen wird".

Thomas Fischer zu Sexualstrafrecht: Mit deutlichen Worten kritisiert BGH-Richter Thomas Fischer im Gespräch mit lto.de (Pia Lorenz) die Forderungen der Kieler Juraprofessorin Monika Frommel nach einer Reform des Sexualstrafrechts, die sie unlängst an gleicher Stelle gestellt hatte. Fischer stimmt Frommel zwar zu, soweit sie die Strafbarkeit jeglicher sexuellen Handlung "gegen den Willen" einer Person nicht ausdehnen will. Irritierend sei für ihn indes, dass Frommel lange das Gegenteil vertreten habe. Fischer spricht außerdem über das "Ausnutzens einer schutzlosen Lage" nach § 177 Abs. 1 des Strafgesetzbuches und warnt vor "unbegrenzter Verfolgung" solcher Täter, die keine Zwangsmittel anwenden.

Schiedsgerichte im Freihandel: Mit einigen Mythen aufgeräumt hat in den Augen Andrea Rexers (SZ) der Vertragsentwurf des Handelsabkommens zwischen Kanada und der EU, Ceta. So seien die umstrittenen Schiedsverfahren keineswegs "Geheimgerichte", sondern dem Vertragsentwurf zufolge teilweise transparenter "als jeder Wirtschaftsprozess in Deutschland". Dennoch müsse man sich fragen, warum zwei Wirtschaftsräume mit funktionierenden Rechtssystemen Investorenschutzklauseln brauchen – und warum nur Unternehmen, nicht aber Bürger und der Staat vor einem Schiedsgericht klagen können.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. August 2014: Deutsche vertrauen dem Rechtssystem – IT-Sicherheitsgesetz vorgestellt – Smiley im Arbeitszeugnis . In: Legal Tribune Online, 20.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12943/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen