Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. August 2012: BGH gegen Filesharer – Steuerabkommen wohl tot – Acht Tage bei Brot und Tee

13.08.2012

Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil zur Auskunftspflicht von Internet-Providern die Position der Rechteinhaber deutlich gestärkt. Außerdem in der Presseschau: Der Streit um das Steuerabkommen mit der Schweiz, Ghostwriting soll strafbar werden, Einzelhaft bei Brot und Tee, Zensur in Guantanamo-Prozessen – und wie Allgäuer den Tirolern das "Griaß di" geklaut haben.

BGH zu Provider-Auskunftspflicht: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Internet-Provider auch dann die Daten von Tauschbörsen-Nutzern an die Inhaber der Verwertungsrechte an den getauschten Medien herausgeben müssen, wenn diese nicht "in gewerblichem Ausmaß" handeln. Es berichten die Samstags-FAZ (Corinna Budras) und internet-law.de (Thomas Stadler).

Christian Rath (taz.de) sieht in dem Urteil eine "Blamage für die damalige große Koalition", die 2008 noch versichert hatte, dass die damalige Änderung des Urhebergesetzes einen Auskunftsanspruch nur bei "gewerbsmäßigem Ausmaß" der Rechtsverletzung vorsehe. Anders der Gesetzestext, der diese Einschränkung bei "offensichtlichen" Rechtsverletzungen gerade nicht vornehme – wie der BGH jetzt auch festgestellt habe.

Udo Vetter (lawblog.de) kritisiert hingegen, dass sich die Entscheidung "eindeutig gegen das Gesetz" stelle.

Weitere Themen – Rechtspolitik

EU-Volksabstimmung: Auch im Hinblick auf die für September erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ESM und Fiskalpakt wird von immer mehr Politikern eine Volksabstimmung zur Zukunft der europäischen Integration erwogen. Die Samstags-FAZ (Majid Sattar) gibt einen Überblick über die von teils gegenläufigen Motiven geleiteten Stellungnahmen.

Laut Montags-FAZ (Majid Sattar) äußerten sich nun mit Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) und Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zwei Kabinettmitglieder eher zurückhaltend.

Timo Pache (FTD) meint denn auch, eine solche Abstimmung wäre "die ultimative Zerreißprobe" für die schwarz-gelbe Regierung und stellt in einem weiteren Artikel die Möglichkeiten vor, die sich für die Einführung von Plebisziten anböten.

Urheberrechtsreform: Mit den Schwierigkeiten der von den Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbarten Urheberrechtsreform beschäftigt sich die FTD (Kai Beller). Dabei sei insbesondere "der Aufstand der Netzgemeinde" garantiert.

UN-Antikorruptionsabkommen: Georg Mascolo (Der Spiegel) kritisiert das Vorgehen der Bundesregierung als "schamlos", dem UN-Antikorruptionsabkommen auf dem internationalen Parkett erst zuzustimmen und dann nichts zu dessen Umsetzung zu unternehmen. Mit Hinweis auf den Korruptionsprozess gegen den österreichischen EU-Abgeordneten Ernst Strasser fordert er, dass solches Verhalten auch in Deutschland strafbar sein müsse. Nach einer Meldung des Spiegel (Vorabmeldung auf spiegel.de) verlangt auch Bundestagspräsident Norbert Lammert, dass die Umsetzung des Abkommens endlich in Angriff genommen werde.

Dem schließt sich Sybille Klormann (zeit.de) an und plädiert für eine möglichst baldige Ratifikation.

Wissenschaftsbetrug: Der deutsche Hochschulverband fordert die Strafbarkeit des Ghostwriting im wissenschaftlichen Bereich. Als "Wissenschaftsbetrug" soll das Beauftragen eines Ghostwriters und die Erbringung solcher Dienste mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, berichtet die Samstags-taz (Elisabeth Gamperl/Bernd Kramer). Bundesforschungsministerium und Wissenschaftsrat beurteilten die Forderung allerdings zurückhaltend.

Steuerabkommen: Der neuerliche Ankauf einer CD mit Daten deutscher Steuerhinterzieher bei schweizerischen Großbanken durch Nordrhein-Westfalen hat die Debatte um das Steuerabkommen mit der Schweiz wieder angefacht. Steuerfahnder haben nun Hinweise, dass die Banken ihren deutschen Kunden helfen, ihr Schwarzgeld ins Ausland zu schaffen und so das Abkommen zu umgehen. Dieses sei nach scharfen Angriffen des SPD-Chefs Sigmar Gabriel "politisch so gut wie tot", zitiert das Handelsblatt (N. Bastian/J. Keuchel/T. Sigmund) schweizerische Bankenkreise.

Sarah Speicher-Utsch (FTD) spricht sich dagegen in aller Deutlichkeit für die Ratifizierung des Steuerabkommens aus – allerdings mit einigen Modifizierungen.

Homoehen-Gleichstellung: Nun hat sich auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dafür ausgesprochen, dem Bundesverfassungsgericht zuvorzukommen und die steuerliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften noch in dieser Legislaturperiode durchzusetzen. Darüber berichtet die Montags-taz (Paul Wrusch).

Die Samstags-SZ (Daniela Kuhr) zeichnet derweil die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach, die die Diskriminierung von Lebenspartnerschaften "nach und nach zurückgenommen" habe.

Weitere Themen – Justiz

BGH zu Geschäftsgebühr: Der Regelsatz für die Geschäftsgebühr, die Anwälte für ihre Tätigkeit berechnen dürfen, bleibt bei 1,3. Das hat laut lto.de der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit klargestellt, dass zwei frühere Entscheidungen zu einer "Toleranzgrenze" von 20 Prozent nicht bedeuteten, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen erhöhten Gebührensatz dann nicht erfüllt sein müssten.

LG Hannover zu Glaeseker-Tagebuch: Anlässlich der Bestätigung der Beschlagnahme des Tagebuchs der Frau des Beschuldigten Ex-Wulff-Sprechers Olaf Glaeseker durch das Landgericht (LG) Hannover beschäftigt sich der Rechtsanwalt Kai Peters auf lto.de mit der Verwertbarkeit von Tagebuchaufzeichnungen in Strafprozessen.

Trisomie-Test: Über die Möglichkeit der baden-württembergischen Landesregierung, einen neuen Bluttest zur Untersuchung von Embryonen auf die das Down-Syndrom verursachende Trisomie 21 wegen der Benachteiligung Behinderter zu verbieten, ist ein Streit entbrannt. Während die Landesregierung keine Handlungsoptionen sehe, halte der Bonner Rechtswissenschaftler Klaus Ferdinand Gärditz ein Verbot auf Grundlage des Medizinproduktegesetzes für möglich und kritisiere die Landesregierung für ihre "Flucht in die Unzuständigkeit", so die Samstags-FAZ (Rüdiger Soldt).

Religiöse Beschneidungen: Christoph Schickhardt setzt sich in der FAS ausführlich mit dem Für und Wider von religiösen Beschneidungen von Jungen in einem liberalen Rechtsstaat auseinander. Dabei zieht er Parallelen zu anderen Fällen, bei denen die religiöse Überzeugung der Eltern potentiell mit dem Kindeswohl in Konflikt gerät und macht den "Kompromissvorschlag", dass die Beschneidung im Kindesalter erst einmal nur symbolisch vollzogen werden sollte.

Auf verfassungsblog.de erwidert Alexandra Kemmerer auf Reut Yael Paz, die das Kölner Beschneidungs-Urteil als "blow against legal pluralism" kritisiert hatte, und hält ihr vor, dem Gericht in ihrer Kritik zu oberflächlich und undifferenziert eine christliche Voreingenommenheit zu unterstellen.

LG Berlin – getöteter Zuhälter: Vor dem Landgericht (LG) Berlin ist ein Prozess gegen zwei Callboys anhängig, die ihren Zuhälter getötet haben. Die Angeklagten sind geständig und behaupten, wie Zwangsprostituierte gehalten worden zu sein. Die Samstags-SZ (Leonard Goebel) berichtet von dem Fall, der wegen des öffentlichen Einsatzes eines NDR-Moderators für einen der Angeklagten besonders im Licht der Öffentlichkeit stehe. Dieser sei mit dem Callboy verlobt.

AG Köln zu Liebesschlösser-Diebstahl: Nach einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Köln ist das Aufbrechen von "Liebesschlössern", die Paare an Brücken anbringen, als Diebstahl strafbar. Die Schlösser seien nicht herrenlos, da sie von den Paaren nur deponiert seien und stünden zudem im Gewahrsam der jeweiligen Brückeneigentümers, so laut Samstags-FAZ die Begründung des Richters.

NDR-Betrugsprozess: Über den Betrugsprozess gegen die Eheleute Doris Heinze und Klaus Strobel berichtet die Samstags-taz (Steffen Grimberg). Den beiden wird vorgeworfen, sich unter Pseudonymen Drehbuchaufträge zugeschustert zu haben, indem sie Doris Strobels Stellung als NDR-Fernsehspielchefin ausnutzten. Sie habe inzwischen gestanden, er gebe den Ahnungslosen.

Bei Brot und Tee: In der Justizvollzugsanstalt Tegel ist ein Gefangener acht Tage lang bei Käsebrot und Tee in einer Sicherungszelle gehalten worden, nachdem er Aufseher angegriffen hatte. Laut Gefängnisleitung, weil man ihm aufgrund seiner Gefährlichkeit kein Besteck geben konnte – laut Mitinsassen als Bestrafungsmaßnahme, berichtet die Montags-SZ (Laura Hertreiter) und gibt einen Überblick über Disziplinarmaßnahmen im Gefängnisalltag.

KZ-Arzt wohl tot: Der Spiegel (Souad Mekhennet) berichtet über die Ermittlungen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen KZ-Arzt Aribert Heim. Dieser solle bereits 1992 in Kairo gestorben sein; dies habe sich aber bislang nicht nachweisen lassen. Nun habe der Anwalt der Angehörigen neue Dokumente vorgelegt, die das Ableben beweisen sollen.

Ermittlungen gegen Siemens: Die französische Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Siemens wegen des Verdachts unzulässiger Beeinflussung einer Auftragsvergabe im Zusammenhang mit einer U-Bahn-Ausschreibung der Stadt Lille. Die FTD (Angela Maier) berichtet.

Schlecker-Pleite: Der Spiegel (Vorabmeldung auf spiegel.de) befasst sich anhand eines entsprechenden Durchsuchungsbeschluss mit Ermittlungen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen den Drogerieketteninhaber Anton Schlecker. Diesem werde vorgeworfen, schon lange von der drohenden Pleite des Unternehmens gewusst und Unternehmensvermögen auf Familienangehörige übertragen zu haben. Auch die FTD berichtet.

zeit.de (Anne-Sophie Lang) berichtet indessen von Kündigungsschutzklagen ehemaliger Schlecker-Mitarbeiterinnen vor dem Berliner Arbeitsgericht. Mehrere Mitarbeiterinnen hätten diese wegen Fehlern in der Sozialauswahl gewonnen – ob sie davon angesichts der Abwicklung des verschuldeten Unternehmens noch etwas hätten, sei aber ungewiss.

Wallraff vor Ermittlungen: Der Spiegel (Sven Becker/Christoph Scheuermann/Fidelius Schmid/Holger Stark, Kurzmeldung auch bei spiegel.de) befasst sich umfassend mit der Arbeitsweise des Enthüllungsjournalisten Günter Wallraff. Ein ehemaliger Mitarbeiter werfe ihm Steuerhinterziehung und Beihilfe zum Sozialbetrug vor, weil er ihn schwarz beschäftigt habe, während er Sozialleistungen erhalten habe. Auch die Samstags-SZ (Hans Leyendecker) berichtet, gibt sich aber gegenüber den Anschuldigungen skeptisch.

Ketten-Befristungen: Im "Beruf und Chance"-Teil der Samstags-FAZ und der FAS beschäftigt sich Corinna Budras mit der Kettenbefristung von Arbeitsverträgen und einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das diese – obwohl den Buchstaben des Gesetzes nach zulässig – im Falle des "Rechtsmissbrauches" für unzulässig halte. Allerdings hätten weder der auch mit dem Fall befasste Europäische Gerichtshof noch das Bundesarbeitsgericht klare Grenzen gezogen, wann ein solcher Rechtsmissbrauch vorliege.

Patent zurückgezogen: Auf Beschwerde von Greenpeace und Misereor hat das Europäische Patentamt ein Patent zurückgezogen, mit dem sich ein kanadisches Unternehmen die Paarung von Schweinen patentieren lassen wollte. Konventionelle Zuchtverfahren seien nicht patentierbar, die Grenze aber hoch umstritten, berichtet die Montags-SZ (Silvia Liebrich).

Patentstreit beigelegt: Osram und Samsung haben ihren Patentstreit vor der Internationalen Handelskommission ITC in den USA beigelegt. Der Vergleich verpflichte das südkoreanische Unternehmen zur Zahlung einer "beträchtlichen Summe", weiß die Montags-FAZ (Rüdiger Köhn).

Selbstanzeigen: Wie man mit Selbstanzeigen im Steuerrecht eine Bestrafung vermeiden kann erläutert anlässlich der neuerlich angekauften Steuer-CD mit Daten von Schweizer Großbanken die FTD (Robert Kracht) im "Portfolio"-Teil.

Kita-Klagewelle: Anwälte und Rechtsschutzversicherungen rechnen mit einer Klagewelle enttäuschter Eltern, wenn ab August nächsten Jahres ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz bestehe – weil viele Kommunen noch weit davon entfernt seien, allen Eltern einen Kita-Platz anbieten zu können. Es berichtet die FR (Mira Gajevic).

Weitere Themen – Recht in der Welt

Frankreich – Fiskalpakt: Der französische Verfassungsrat hat entschieden, dass es für die Umsetzung des Fiskalpakts in Frankreich keiner Verfassungsänderung bedarf. Der Pakt soll nun mittels eines "grundlegenden Gesetzes" umgesetzt werden, berichtet die Samstags-FAZ (Andreas Ross). Die Entscheidung des Verfassungsrats analysiert verfassungsblog.de (Max Steinbeis).

Italien – Mängel im Justizsystem: Die Samstags-FAZ (Jörg Bremer) präsentiert eine Studie eines italienischen Arbeitgeberverbands, die der italienischen Justiz ein miserables Zeugnis ausstellt: Prozesse dauerten zu lange, Gesetze seien zu kompliziert und würden zu häufig geändert. Gleichzeitig schildert der Artikel Reformbemühungen der italienischen Regierung.

USA – Guantanamo-Zensur: Wie Der Spiegel meldet, geht eine Gruppe von 14 US-Medienunternehmen juristisch dagegen vor, dass die Aussagen der vor den Militärgerichten in Guantanamo Angeklagten zensiert werden. Die Medienvertreter könnten diese bislang nur zeitverzögert verfolgen; die Übertragung werde immer dann unterbrochen, wenn ein Angeklagter von Folterungen erzähle.

USA – Keine Verfolgung von Goldmann-Sachs: Laut Samstags-SZ (Moritz Koch) will das US-Justizministerium nun doch nicht wegen Wertpapierbetrugs gegen die US-Bank Goldmann-Sachs vorgehen. Die Ermittlungen hätten keine tragbare Basis ergeben. Die Einstellung sei symptomatisch für den Umgang des US-Justizsystems mit der Finanzkrise: Die Verfahren würden eingestellt, ohne dass Gerichte die Gelegenheit bekämen, ein Urteil zu fällen.

USA – Wahlgesetze: Über die Bemühungen republikanisch regierter US-Bundesstaaten, durch Verschärfung der Wahlgesetze ihnen potentiell abgeneigte Wählergruppen vom Wählen abzuhalten, berichtet die Samstags-taz (Konrad Ege).

Brasilien – Korruptionsprozess: Über die ersten Verhandlungstage im Korruptionsprozesses wegen Abgeordnetenbestechung zur Regierungszeit Lula da Silvas berichtet die Samstags-taz (Andreas Behn). Die Verteidigung räume zwar die Existenz einer schwarzen Kasse ein. Diese sei aber zu Wahlkampfzwecken und nicht zur Bestechung genutzt worden – dies sei zwar "illegal, aber nichts Ungewöhnliches".

China – Gu Kailai: Den Mordprozess gegen die chinesische Anwältin und Geschäftsfrau Gu Kailai kommentiert Jutta Lietsch (Samstags-taz) und weist darauf hin, dass es in China System habe, bei Verfehlungen die Hauptverantwortlichkeit für Missstände auf einer Frau abzuladen, um Schaden von männlichen Politikern und der Partei abzuhalten.

Japan/Südkorea – Inselstreit: Japan will den mit Südkorea schwelenden Streit um eine Gruppe von Felseninseln im Meer zwischen den beiden Staaten vor den Internationalen Gerichtshof bringen. Für dessen Zuständigkeit müsse Südkorea dem Verfahren aber zustimmen, was das Land bislang immer abgelehnt habe, weiß die Montags-FAZ (Carsten Germis).

Sonstiges

Geschichte des öffentlichen Rechts: Als "politisches Buch" bespricht für die Montags-FAZ der Rechtswissenschaftler Christian Hillgruber den vierten Band von Michael Stolleis "Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland", der die Jahre 1945-1990 abdeckt. In den Augen des Rezensenten ein "gewagtes und heikles Unternehmen", da der Autor "in diese Zeitgeschichte selbst involviert war" und es ihm "nicht durchgehend" gelinge, sich hinreichend zu distanzieren.

Das Letzte zum Schluss

"Griaß di": Von einem Markenstreit der emotionaleren Art berichtet die FTD (Christian Höller): Ein Allgäuer Unternehmen habe sich die Grußformel "Griaß di" als Wortmarke schützen lassen und wolle nun einem Tiroler T-Shirt-Drucker den Abdruck dieser Worte untersagen. Letzterer findet es "eine Frechheit, dass eine deutsche Firma einem Tiroler das 'Griaß di' wegnimmt". Die Tiroler Wirtschaftskammer habe über einen Anwalt die Löschung der Wortmarke beantragen lassen. Es gebe auch einen Präzedenzfall: "Bon Soir".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. August 2012: BGH gegen Filesharer – Steuerabkommen wohl tot – Acht Tage bei Brot und Tee . In: Legal Tribune Online, 13.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6820/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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