Niedersachsens Justizministerin zur Präventivhaft: "Beschützte Frei­heit" im Inter­esse der Sicher­heit

26.04.2018

In Niedersachsen sollen Gefährder künftig für bis zu 74 Tage in Vorbeugehaft landen können. So will es das geplante neue Polizeigesetz. Die Justizministerin hält die lange Frist für gerechtfertigt: So könne Schlimmeres verhindert werden.

Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) hat die geplante Ausweitung der Präventivhaft für terroristische Gefährder als Mittel zur Sicherung der Freiheit gerechtfertigt. "Dieses Instrument ist eine Brücke, um erstmal Schlimmeres zu verhindern", sagte Havliza der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. Die Polizei habe in Einzelfällen Anzeichen für bevorstehende schwere Straftaten wie etwa einen Anschlag, ohne dass die Beweislage schon für Untersuchungshaft reiche. In dieser Situation verschaffe eine verschärfte Präventivhaft für Gefährder der Polizei Luft, um weitere Beweise zu sammeln.

Innenminister Boris Pistorius (SPD) will am Donnerstag die Eckpunkte des geplanten neuen Polizeigesetzes vorstellen. Die Landesregierung plant unter anderem, die Präventivhaft für Menschen, denen die Behörden einen Terroranschlag zutrauen, auf bis zu 74 Tage auszudehnen. Allerdings ist zunächst für 30 Tage ein richterlicher Beschluss nötig, ein weiterer für 30 Tage Verlängerung und eine dritte Entscheidung, damit weitere 14 Tage Haft verhängt werden können. Die FDP hatte die lange Vorbeugehaft als nicht hinnehmbar kritisiert, auch die Grünen hatten vor einer Einschränkung der Bürgerrechte gewarnt.

Justizministerin Havliza sagte dazu, es gebe leider nicht nur in Deutschland, sondern weltweit momentan eine Situation, wo der Staat im Interesse der Sicherheit seiner Bürger manchmal zu einer Art "beschützten Freiheit" greifen müsse. Die geplante verschärfte Gewahrsamshaft stehe immer unter Richtervorbehalt. "Es geht niemand in Präventivhaft, weil ein Polizeibeamter sagt: Du kommst jetzt erstmal von der Straße", stellte Havliza klar.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Niedersachsens Justizministerin zur Präventivhaft: "Beschützte Freiheit" im Interesse der Sicherheit . In: Legal Tribune Online, 26.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28307/ (abgerufen am: 22.04.2024 )

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