Polnisches Parlament beschließt weitere Reform: Jus­tiz­mi­nister soll Che­f­an­kläger werden

29.01.2016

Nach stürmischer Debatte hat das polnische Parlament am Donnerstagabend die Zusammenlegung von Justizministerium und Generalstaatsanwaltschaft beschlossen. Die nationalkonservative Regierung setzt damit ihren umstrittenen Reformkurs fort.

Für die entsprechende Gesetzesänderung stimmten 236 Abgeordnete bei 209 Gegenstimmen und sieben Enthaltungen. Die nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) hat im Parlament die absolute Mehrheit. Am Freitag soll das Gesetz im Senat, der zweiten Kammer, beraten werden.

Rund 60 Gegenanträge der Opposition waren zuvor bei der Abstimmung gescheitert. In der Debatte wurde den Nationalkonservativen vorgeworfen, die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft zu zerstören. Stattdessen drohten die Vertreter der Anklagebehörde zu politischen Funktionären zu werden, warnte etwa die liberalkonservative Opposition.

Das Gesetz reiht sich ein in eine Serie umstrittener Reformen wie etwa das neue Mediengesetz, dass der Regierung die Entscheidung über Leitungspositionen in den öffentlich-rechtlichen Medien gibt. Die EU-Kommission hat ein Prüfverfahren zur Rechtsstaatlichkeit in Polen eingeleitet.

dpa/mbr/LTO

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Polnisches Parlament beschließt weitere Reform: Justizminister soll Chefankläger werden . In: Legal Tribune Online, 29.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18308/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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