VG Freiburg zu Plagiatsfall: Veronika Saß klagt erfolglos gegen Entziehung des Doktorgrades

05.07.2012

Die Tochter Edmund Stoibers hat in ihrer Dissertation getäuscht, indem sie fremde Passagen übernommen hatte, ohne diese ausreichend kenntlich zu machen. Auch dass die Werke, deren Passagen sie wortgleich übernommen hatte, im Literaturverzeichnis aufgeführt waren, stellt den Plagiatsvorwurf nicht in Frage, so das Gericht.

Veronica Saß, Rechtsanwältin und Tochter von Edmund Stoiber, ehemaliger Ministerpräsidente Bayerns, muss zurecht auf ihren Doktortitel verzichten. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg mit am Donnerstag bekannt gewordenem Urteil (Urt. v. 23.05.2012, Az. 1 K 82/12). Das Gericht sah keinen Grund, die Entscheidung der Universität Konstanz zu beanstanden.

Saß habe in ihrer Dissertation in ganz erheblichem Umfang Passagen aus ingesamt acht Werken anderer Autoren wortgleich oder nahezu wortgleich übernommen. Hierbei habe sie keine Anführungszeichen verwendet oder auf andere gleichwertige Weise die Stellen kenntlich gemacht. Das Gericht betonte, dem Plagiatsvorwurf stehe nicht entgegen, dass Saß die Werke in ihrem Literaturverzeichnis aufgenommen habe. Der Leser eines wissenschaftlichen Werkes erwarte, dass wörtliche Übernahmen aus anderen Werken als Zitat oder auf andere geeignete Weise kenntlich gemacht würden. Ein Verweis in Fußnoten auf Dritttexte genüge nicht. Ohne klare Kenntlichmachung erwecke Saß den Eindruck, sie habe die übernommenen Passagen als Teil eigener Argumentation verarbeitet.

Die Ermessensentscheidung der Universität Konstanz, die der Rechtsanwältin die Doktorwürde entzogen hatte, beanstandete das VG nicht. Die Universität habe die erheblichen Nachteile für Veronika Saß in beruflicher, gesellschaftlicher und familiärer Hinsicht bei ihrer Entscheidung berücksichtig, jedoch die öffentlichen Interessen an der rückwirkenden Entziehung des Doktorgrades im Ergebnis höher bewertet.

Den Einwand, die Universität habe die Pflicht zur wissenschaftlichen Betreuung während der Anfertigung und Bewertung der Arbeit verletzt, hielt das Gericht für bestandslos. Indem sie die Dissertation eingereicht hatte, verpflichtete sie sich, alle übernommenen Gedanken kenntlich zu machen. Einen ausdrücklichen Hinweis hierauf habe der Betreuer ihrer Arbeit nicht geben müssen. Er habe davon ausgehen können, dass Saß als Doktorandin die elementaren Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens bekannt seien.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Freiburg zu Plagiatsfall: Veronika Saß klagt erfolglos gegen Entziehung des Doktorgrades . In: Legal Tribune Online, 05.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6542/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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