OVG Greifswald zu Marine-Übungen: Ostsee-Pipe­line nicht gefährdet

31.05.2012

Übungsmanöver der Marine gefährden nach Einschätzung des OVG Greifswald nicht die Nord Stream Erdgas-Pipeline in der Ostsee. Das Gericht teilte dies am Donnerstag in der nachgereichten Begründung seines Urteils vom März dieses Jahres mit.

Die Ostsee-Pipeline, die vom russischen Wyborg nach Lubmin führt, durchquert östlich von Rügen zwei rund 500 Quadratkilometer große militärische Übungsgebiete. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Greifswald besteht hierhin keine Gefahrenlage bei Übungen der Marine oder Luftwaffe. Dies könne schon wegen der räumlichen Ausrichtung der Manöver und des Verlaufs der Trasse ausgeschlossen werden. Zudem fehle es an einer "hinreichenden Tatsachenbasis", die auf mögliche Gefahren schließen lassen könnte, wie aus den nun veröffentlichten Gründen des Urteils vom März hervor ging (Az. 5 K 6/10).

Im März hatten die Richter eine Klage des Bundesverteidigungsministeriums gegen das Bergamt Stralsund abgewiesen, mit der Regelungen für den zusätzlichen Schutz der Gasrohre durchgesetzt werden sollten. Marine und Luftwaffe halten in dem Gebiet östlich von Rügen regelmäßig Übungen ab.

Die Greifswalder Richter haben die Revision beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zugelassen. Doch machten sie in der Begründung ihres Urteils auch klar, dass sie die Klage für unzulässig und in der Sache für unbegründet halten. Die Klageart sei unstatthaft, der Bundesregierung fehle die Klagebefugnis. Zudem hielt der Senat dem Kläger vor, dass die Bundesrepublik Deutschland im Planfeststellungsverfahren die Einwendungsfrist versäumte und nachträgliche Einwendungen ausgeschlossen sind.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG Greifswald zu Marine-Übungen: Ostsee-Pipeline nicht gefährdet . In: Legal Tribune Online, 31.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6303/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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