Mandatsverzicht mit Formfehler: Petra Hinz bleibt womög­lich im Bun­destag

24.08.2016

Nach dem Skandal um ihren gefälschten Lebenslauf erklärte die SPD-Politikerin, auf ihr Bundestagsmandat verzichten zu wollen. Der Antrag soll aber einen Formfehler enthalten. Damit bleibt Hinz vorerst weiterhin MdB - und erhält Bezüge.

Der Mandatsverzicht von Petra Hinz soll nicht den gesetzlichen Formerfordernissen genügen, berichtet der WDR unter Berufung auf einen Parlamentssprecher. Hinz habe lediglich eine beglaubigte Kopie ihrer Verzichtserklärung an die Bundestagsverwaltung addressiert. § 46 Abs. 3 Bundeswahlgesetz erfordert aber die "Niederschrift [...] eines deutschen Notars", sprich: das Papier müsste im Original vorliegen.

Laut dem Bericht ist Hinz auch unverzüglich und ausführlich über die Formerfordernisse unterrichtet worden, als der Fehler bekannt wurde. Sie habe die Vorgaben auch zur Kenntnis genommen, wie der Sprecher ausdrücklich betont haben soll.

Die Noch-Bundestagsabgeordnete war in die Kritik geraten, nachdem bekannt wurde, dass sie unter anderem ihre juristische Ausbildung und Tätigkeit frei erfunden hat. Der Bundestag selbst sah keinen Handlungsbedarf, doch nach wachsendem Druck seitens der Partei erklärte Hinz, sie werde ihr Bundestagsmandat niederlegen und ihre letzten Bezüge spenden. Sollte die Verzichtserklärung bis zum 31. August unwirksam bleiben, würde Hinz diese auch noch für den September erhalten.

ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Mandatsverzicht mit Formfehler: Petra Hinz bleibt womöglich im Bundestag . In: Legal Tribune Online, 24.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20378/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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