Bundestagsverwaltung zu "PeerBlog": Kein Verstoß gegen Parteienfinanzierung

28.03.2013

Das inzwischen vom Netz genommene Portal "PeerBlog" ist mit dem Recht der Parteienfinanzierung vereinbar. Ein Sprecher der Bundestagsverwaltung bestätigte den Bericht des Berliner Tagesspiegel, dass derzeit keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliegen.

Die ungewöhnliche Wahlkampfunterstützung durch den "PeerBlog" hatte deutschlandweit zu Kritik geführt. Da die Geldgeber des Blogs anonym bleiben wollten, stand der Vorwurf der verdeckten Parteienfinanzierung im Raum.

Nach Abschluss der Überprüfung durch die Bundestagsverwaltung könne dieser Vorwurf jedoch nicht aufrecht erhalten werden, so der Sprecher.

Die SPD hatte sich stets von dem Blog distanziert und eine formale, inhaltliche sowie organisatorische Einflussnahme verneint. Die Seite war schon nach wenigen Tagen eingestellt worden, nachdem laut den Verantwortlichen fortwährende Cyber-Attacken auf den Server zu dauerhaften Unterbrechungen geführt hatten.

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundestagsverwaltung zu "PeerBlog": Kein Verstoß gegen Parteienfinanzierung . In: Legal Tribune Online, 28.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8430/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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