OVG NRW
Trotz langer Wartezeit kein Studienplatz
09.11.2011
Eine Wartezeit müssten die Bewerber hinnehmen, so das Oberverwaltungsgericht (OVG). Ihre Grundrechte würden nur verletzt, wenn sie ein für alle Mal vom Studium ausgeschlossen wären. Es sei aber "derzeit nicht ersichtlich, dass die Studienbewerber endgültig keinen Studienplatz erhalten würden", heißt es in den Beschlüssen (Beschl. v. 09.11.2011, Az. 13 B 1209/11, 13 B 1210/11, 13 B 1211/11, 13 B 1212/11, 13 B 1213/11 und 13 B 1224/11).
Die Kläger hatten Human- oder Tiermedizin studieren wollen und schon sechs Jahre lang auf einen Platz gewartet. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sah darin noch einen Anspruch auf einen Studienplatz begründet. Das OVG urteilte anders.
Die Beschlüsse des OVG sind unanfechtbar.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
Studienplatzvergabe: Überlange Wartezeiten auf Uni-Zulassung verfassungswidrig
BVerwG zur Studienplatzklage in Ba-Wü: Beschränkte Hochschulauswahl ist verfassungsgemäß
BayVGH: Studienplatz gibt es nur mit Nachweis der Hochschulreife
Zitiervorschlag
, OVG NRW: Trotz langer Wartezeit kein Studienplatz. In: Legal Tribune ONLINE, 09.11.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4766/ (abgerufen am 23.05.2012)
Infos zum ZitiervorschlagRechtsgebiete
TopJOBS der Woche
Neueste Stellenangebote
Meistgelesene Artikel
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegtDFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Zur Geschichte von § 175 StGBSpäte Wiedergutmachung für Schwule
Norbert Röttgens EntlassungWie die Kanzlerin sich eines Ministers entledigt
Geplante Verschärfung der VerbandsgeldbußeDeutschlands nächster Schritt zu einem Unternehmensstrafrecht?
Verfassungsrichterin Monika Hermanns im..."Mutwillensgebühr ist beste Alternative"
Veranstaltungen und Seminare
25.05.2012, MainzMainz Media Forum
11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid
12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation
14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012
18.06.2012, Mainz12. Mainzer Mediengespräch
Ihre Meinung
Hells Angels und Co. im Visier der LänderSollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?
Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.
Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.
Dazu habe ich keine Meinung.
Artikel der Woche
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.
mehr






Kommentare
Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel
Kommentieren