OVG NRW
Stopp der Medizin-Studienplatz-Vergabe
07.10.2011
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat der Beschwerde der Stiftung für Hochschulzulassung (früher ZVS) gegen die Zulassung im Wege der einstweiligen Anordnung stattgegeben. Gleichzeitig hat das OVG die Vollziehung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts (VG) bis zur Entscheidung über die dagegen gerichteten Besschwerden ausgesetzt (Beschl. v. 06.10.2011, Az.: 13 B 1214/11, 1215/11, 1216/11, 1217/11 und 1218/11).
Das OVG ist der Ansicht, die Vollziehung der Beschlüsse des VG sei einstweilig auszusetzen, weil sie sich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als fehlerhaft erweisen dürften. Aller Voraussicht nach hätten die schon sechs Jahre auf einen Studienplatz wartenden Antragsteller derzeit keinen Anspruch auf Zulassung zum Studium der Medizin/Tiermedizin. Es sei derzeit nicht ersichtlich, dass die Studienbewerber endgültig keinen Studienplatz erhalten würden. Auch wenn der Studienbewerber bereits länger als die Dauer des Regelstudiums auf die Zulassung zum Studium der Medizin/Tiermedizin warte, folge hieraus nicht, gerade in dem hier in Rede stehenden Wintersemester 2011/2012 zugelassen zu werden. Eine Benachteiligung wäre erst dann als Grundrechtsverletzung zu beurteilen, wenn sich diese Benachteiligung nicht mehr ausgleichen ließe und der Studienplatzbewerber endgültig keinen Studienplatz erhalten würde. Das sei hier nicht zu erkennen. Vielmehr sei davon auszugehen, dass eine Zulassung zum Wintersemester 2012/2013 hinreichend wahrscheinlich sei. Damit wäre die verfassungsrechtlich abgesicherte Chance einer (wenn auch verspäteten) Zulassung zum gewünschten Studium noch gegeben.
cla/LTO-Redaktion
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, OVG NRW: Stopp der Medizin-Studienplatz-Vergabe. In: Legal Tribune ONLINE, 07.10.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4490/ (abgerufen am 23.05.2012)
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