OVG NRW zu U3-Betreuung: Eltern können auf Tagesmutter verwiesen werden

14.08.2013

Auch ein Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter erfüllt den Rechtsanspruch auf U3-Betreuung, wenn ein Kita-Platz nicht zur Verfügung steht. Das entschied das OVG in Münster am Mittwoch im Eilverfahren. Die Beschwerde der Stadt Köln gegen einen Beschluss des VG war damit erfolgreich.

Seit dem 1. August 2013 haben Eltern einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder unter drei Jahren. Sie dürfen dabei grundsätzlich zwischen einem Kita-Platz und der Betreuung bei einer Tagesmutter wählen. Wenn aber der gewünschte Kita-Platz nicht verfügbar ist, könnten die Eltern auch auf einen Platz bei einer Tagesmutter verwiesen werden, befand das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 14.08.2013, Az. 12 B 793/13).

Die Stadt Köln hatte Beschwerde gegen einen Beschluss des Kölner Verwaltungsgericht (VG) eingelegt, mit dem die Stadt verpflichtet worden war, dem Wunsch der Antragssteller nachzukommen und einen Kita-Platz nahe der elterlichen Wohnung anzubieten. Eine Entfernung der Kita von 5,8 Kilometer von der Wohnung sei zu weit. Eine alternative Lösung in Form eines Platzes bei einer Tagesmutter ließ das VG ebenfalls nicht gelten  (Beschl. v. 18.07.2013, Az. 19 L 877/13).

Das OVG hat offen gelassen, ob eine über fünf Kilometer entfernte Kita nicht mehr als wohnungsnah zu qualifizieren ist. Die Richter gaben allerdings zu verstehen, dass einzig das Abstellen auf die Entfernung nicht ausreiche. Es käme viel mehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG NRW zu U3-Betreuung: Eltern können auf Tagesmutter verwiesen werden . In: Legal Tribune Online, 14.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9359/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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