OVG Lüneburg lässt Berufung zu: Schim­panse Robby darf vor­erst im Zirkus bleiben

24.01.2018

Der Zirkus-Schimpanse Robby darf vorerst weiter bei seiner Schaustellerfamilie bleiben. Das OVG hat die Berufung des Circus Belly gegen ein Urteil zugelassen, nach dem der Affe seinen Lebensabend in einer Auffangstation verbringen soll. 

Der deutschlandweit wohl letzte Zirkus-Schimpanse Robby darf vorerst weiter bei seiner Schaustellerfamilie bleiben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die Berufung des Circus Belly gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil zugelassen, wonach der Affe seinen Lebensabend mit Artgenossen in einer Auffangstation verbringen soll. Bis das Urteil rechtskräftig ist, darf Robby auf Grundlage des zunächst ergangenen Eilbeschlusses zunächst weiter im Zirkus bleiben.

Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, steht ein Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht fest. Die Tierrechtsorganistion Peta hatte jahrelang für eine Befreiung Robbys gekämpft, sie spricht von einem "traurigen Leben".

Der inzwischen 43 Jahre alte Robby wurde in einem deutschen Zoo geboren und lebt seit seinem fünften Lebensjahr bei der Zirkusfamilie. Der Direktor von Circus Belly bezeichnet Robby als sein "siebtes Kind". Das Verwaltungsgericht hatte zunächst entschieden, dass Robby wegen Verhaltensstörungen an eine auf die Resozialisierung von Schimpansen spezialisierte Einrichtung abgeben werden muss. Das will der Zirkus auf jeden Fall verhindern.

Tierärzte, die Robby begutachteten, kamen zu einer unterschiedlichen Einschätzung, was das Beste für den betagten Affen sei. Robby leide an Verhaltensstörungen und könne seine Sexualität nicht ausleben, urteilte ein Experte. Der Affe solle deshalb in die niederländische Auffangstation AAP umziehen, die auf die Resozialisierung von Affen in schlechter Haltung spezialisiert ist. Eine andere Expertin meinte indes, Robby verstehe die Schimpansensprache gar nicht. Ihn aus seiner vertrauten Umgebung herauszunehmen, sei brutal und potenziell lebensbedrohlich.

dpa/pl

Zitiervorschlag

OVG Lüneburg lässt Berufung zu: Schimpanse Robby darf vorerst im Zirkus bleiben . In: Legal Tribune Online, 24.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26665/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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