OVG Bremen zu Aussagen des BMI: Ehe­ma­lige Bamf-Lei­terin darf nicht vor­ver­ur­teilt werden

10.09.2018

Nach Äußerungen in der Talkshow "Anne Will", darf das BMI nun auch eine Aussage aus einer Pressemitteilung nicht wiederholen. Wird behauptet, dass "bewusst gesetzliche Regelungen missachtet wurden" greife dies Ermittlungen vor, so das OVG Bremen.

Das Bundesinnenministerium (BMI) darf in einer Pressemitteilung nicht behaupten, "dass im Ankerzentrum Bremen bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet wurden". Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen in einem an Montag veröffentlichten Beschluss entschieden und der Beschwerde der ehemaligen Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) stattgegeben (Beschl. v. 10.09.2018, Az. 2 B 213/18).

Bereits im August hatte das Verwaltungsgericht (VG) Bremen über Eilanträge gegen zwei Äußerungen des BMI, die im Rahmen der Talkshow "Anne Will" und in einer Pressemitteilung von Bundesinnenminister Horst Seehofer gefallen sind, zu entscheiden. Das VG gab der Bundesrepublik auf, vorläufig die Behauptung zu unterlassen, die Vorgänge in Bremen seien natürlich auch deshalb möglich gewesen, weil "hochkriminell kollusiv und bandenmäßig" mehrere Mitarbeiter mit einigen Rechtsanwälten zusammengearbeitet hätten. Dies hatte der Bundestagsabgeordnete und parlamentarische Staatssekretär beim BMI, Stefan Mayer, Ende Mai in der Talkshow "Anne Will" gesagt.

Ohne Erfolg blieb damals allerdings der Eilantrag bezüglich Seehofers Pressemitteilung vom 23.05.2018. Das Ministerium hatte dort behauptet, "der Bericht (der internen Revision des Bamf, Anm. d. Red.) zeigt deutlich, dass im Ankunftszentrum Bremen bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet wurden".

BMI verstößt gegen APR und beamtenrechtliche Fürsorgepflicht

Dagegen reichte sie Beschwerde ein und das OVG Bremen gab ihr recht. Während noch nicht abgeschlossenen strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Ermittlungen sei erst zu prüfen, ob die ehemalige Leiterin bewusst und damit vorsätzlich gegen Gesetze und interne Dienstvorschriften verstoßen habe. Daher verletze die Äußerung - die dem Ergebnis dieser Ermittlungen vorgreife - sie in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (APR) aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG), entschieden die Bremer Richter.

Das APR erfasse unter anderem die soziale Anerkennung des Einzelnen und sein Bild in der Öffentlichkeit. Solange nicht geklärt sei, ob die gegen die Beamtin erhobenen Vorwürfe berechtigt seien, verbiete es zudem die dem Dienstherrn für seine Beamten obliegende Fürsorgepflicht, sich in dieser Weise zu äußern, so der Senat.

Das OVG betonte allerdings, dass eine Äußerung, die die derzeit noch bestehenden Zweifel an der Berechtigung der Vorwürfe deutlich zum Ausdruck gebracht hätte, rechtlich nicht zu beanstanden gewesen wäre und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit ebenso genügt hätte.

Opposition fodert "schnelle Wiedereröffnung der Bremer Bamf-Außenstelle"

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die frühere Leiterin der Außenstelle. Die Bremer Behörde war im Frühjahr in den Verdacht geraten, dass dort unrechtmäßig Asylbescheide positiv entschieden wurden. Damals war von rund 1.200 Fällen die Rede. Eine Kontrolle ergab dann aber nach dem abschließenden Prüfbericht lediglich 145 Verstöße. Das seien rund 1,1 Prozent aller Verfahren, teilte das Bamf vergangene Woche mit.

Vor dem Hintergrund, dass der Prüfbericht weit weniger Verstöße als zunächst angenommen ergeben hatte, fordert die Grünen-Fraktion in der Bürgerschaft nun, dass die Bremer Bamf-Außenstelle wieder Asylanträge bearbeiten darf. Der von Innenminister Seehofer geschürte Generalverdacht gegen die Außenstelle habe sich als unbegründet erwiesen, sagte der innenpolitische Sprecher Björn Fecker. Es sei nicht länger nachvollziehbar, warum die gut geschulten Mitarbeiter zu Untätigkeit verdammt seien. Ähnlich äußerte sich die Fraktion der Partei Die Linke. "Wir erwarten, dass der Senat sich jetzt auch beim Bundesinnenminister für eine schnelle Wiedereröffnung der Bremer Bamf-Außenstelle einsetzt", sagte die fluchtpolitische Sprecherin Sofia Leonidakis.

Seehofer hatte am 23. Mai angekündigt, dass die Außenstelle bis zum Abschluss der Ermittlungen und Überprüfungen keine Asylentscheidungen mehr treffen werde. Im Juli hieß es aus dem Innenministerium, die Bremer Mitarbeiter sollten sich um die bundesweite Prüfung der Verwendung von Fördermitteln für Integrationsprojekte kümmern.

mgö/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

OVG Bremen zu Aussagen des BMI: Ehemalige Bamf-Leiterin darf nicht vorverurteilt werden . In: Legal Tribune Online, 10.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30847/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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