OVG Berlin kippt Wannsee-Route

Flugunfälle und Terrorgefahr nicht berücksichtigt

24.01.2013

Anwohner und Gemeinden rund um den Wannsee haben sich erfolgreich gegen das Flugverfahren über dem Wannsee gewehrt. Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Festsetzung der Flugroute am Mittwoch für rechtswidrig erklärt, weil sie Gefahren durch den nahen Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums nicht beachtet. Matthias Platzeck will sich das Urteil, das die Revision zulässt, erst einmal in Ruhe ansehen.

Schon wieder Ärger in Berlin. Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg ist der Auffassung, dass die geplante Flugroute über den Wannsee die klagenden Gemeinden Stahnsdorf und Kleinmachnow, die Stadt Teltow und mehrere Grundstücksbesitzer und Anwohner des Wannsees in ihren abwägungserheblichen Belangen (Gesundheit, Planungshoheit) verletzt (Urt. v. 23.01.2012, Az. OVG 11 A 1 und 3.13). Der Festlegung des angegriffenen Flugverfahrens liege ein Ermittlungsdefizit zugrunde, entschied der Senat.

Obwohl die Flugroute unter anderem am Forschungsreaktor BER II vorbei führt, sei das Risiko eines Flugunfalls und eines terroristischen Anschlags auf den Luftverkehr nicht hinreichend in den Blick genommen worden. Bei einer Beschädigung des Forschungsreaktors könnte ionisierende Strahlung freigesetzt werden.

Die Berliner Richter stellten zudem fest, dass eine Risikoermittlung auch deshalb geboten gewesen wäre, weil die Risikobetrachtungen für den Reaktor in Bezug auf den Flugverkehr veraltet seien und das beklagte Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung darauf durch die Atomaufsichtsbehörde auch hingewiesen wurde.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. Der neue Aufsichtsratschef und Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) sagte am Donnerstag vor Beginn der Brandenburger Landtagssitzung nur, er müsse sich das Urteil erst einmal ansehen. 

age/LTO-Redaktion

Mit Material von dpa

Artikel kommentierenDruckenSendenZitieren

Zitiervorschlag

, OVG Berlin kippt Wannsee-Route: Flugunfälle und Terrorgefahr nicht berücksichtigt. In: Legal Tribune ONLINE, 24.01.2013, http://www.lto.de/persistent/a_id/8031/ (abgerufen am 20.06.2013)

Infos zum Zitiervorschlag

Kommentare

Neuer Kommentar
Wollen Sie mit Visitenkarte kommentieren? Hier klicken und einloggen *

Benachrichtgung bei weiteren Kommentaren

Rechtsgebiete




Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Wolters Kluwer Deutschland
20
Veranstaltungen und Seminare

Adressermittlung

Adressermittlung

Verlieren Sie oder Ihre Mandanten Umsätze, weil die Anspruchsgegner unter ihrer alten Adresse nicht mehr zu erreichen sind? Mit unserer Adressermittlung finden Sie säumige Schuldner- schnell, bequem und günstig.

Zur Adressermittlung

LTO-Newsletter
kostenlos abonnieren