OLG Zweibrücken: Patient darf nicht ständig überwacht werden

31.08.2011

Ein in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachter Patient darf nicht gegen seinen Willen mit einer Kamera überwacht werden. Das haben die pfälzischen Richter in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Beschluss entschieden.

Maßgebend sei der freie Wille des Patienten, so das Oberlandesgericht (OLG). Nur wenn er krankheitsbedingt nicht eigenverantwortlich entscheiden könne, dürfe sich die Klinik darüber hinwegsetzen (Beschl. v. 01.08.2011, Az. 1 Ws 90/11).

Das Gericht gab mit seinem grundlegenden Beschluss der Beschwerde eines Patienten statt. Das Landgericht (LG) Frankenthal hatte ihn in das Pfalzklinikum eingewiesen, nachdem er versucht hatte, seine Frau und seine Tochter zu töten. Wegen einer Herzerkrankung hielt die Klinik die ständige Kameraüberwachung des Mannes für nötig. Dieser war aber der Meinung, dass er das nicht hinnehmen müsse.

Anders als das LG Landau, das die ständige Überwachung als rechtmäßig gewertet hatte, teilte das OLG die Auffassung des Patienten. Nach dem Grundgesetz seien staatliche Zwangsbehandlungen auch dann unzulässig, wenn sie der Heilung des Betroffenen dienen sollen. Das gelte prinzipiell auch in einem psychiatrischen Krankenhaus.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Videoüberwachung: Privatsphäre auch beim Shopping

Videoüberwachung öffentlicher Räume: Sorgenkind der Kommunen

VG Hannover: Keine verdeckte Videoüberwachung in der Öffentlichkeit

Zitiervorschlag

OLG Zweibrücken: Patient darf nicht ständig überwacht werden . In: Legal Tribune Online, 31.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4168/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen