OLG Saarbrücken
Umzug nicht auf Kosten des Kindes-Unterhalts
09.12.2011
Nach dem Oberlandesgericht (OLG) gilt dies jedenfalls dann, wenn der Vater den Mindestunterhalt für sein Kind nicht mehr zahlen kann und er mit der neuen Lebensgefährtin nicht verheiratet ist (Beschl. v. 17.11.2011, Az.: 6 UF 110/11).
Die Richter verpflichteten einen geschiedenen Vater, an seinen leiblichen Sohn weiterhin Unterhalt zu zahlen. Der Vater hatte geltend gemacht, er sei dazu finanziell nicht mehr in der Lage. Unter anderem sei er durch den Umzug zu seiner neuen Lebensgefährtin finanziell sehr belastet. Das müsse "unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden".
Dies sah das OLG anders. Die private Lebensführung des Vaters dürfe nicht auf Kosten des unterhaltsberechtigten Kindes gehen. Daher werde er so behandelt, als seien die umzugsbedingten Kosten nicht angefallen, befanden die Richter.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Zitiervorschlag
, OLG Saarbrücken: Umzug nicht auf Kosten des Kindes-Unterhalts. In: Legal Tribune ONLINE, 09.12.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/5068/ (abgerufen am 23.05.2012)
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