Arbeitstagung der OLG-Präsidenten: Videoübertragung von Verhandlungen "rechtlich bedenklich"

19.06.2013

Erstmals trafen sich die OLG-Präsidenten am BGH in Karlsruhe zu ihrer jährlich stattfindenden Tagung. Auf der Themenliste stand auch der Einsatz von Videotechnik in aufsehenerregenden Gerichtsverhandlungen oder deren Verlegung in größere Säle. Die Präsidenten halten hiervon allerdings nichts.

Die Präsidenten der Oberlandesgerichte (OLG) sehen derzeit keine Möglichkeit, aufsehenerregende Gerichtsverhandlungen wie den Münchner NSU-Prozess per Video zu übertragen. "Auch mit Blick auf die gegenwärtige Rechtslage sehen wir die Übertragung von Gerichtsverhandlungen in andere Säle als rechtlich bedenklich an", sagte der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main, Roman Poseck, am Mittwoch in Karlsruhe auf der 65. Arbeitstagung der OLG-Präsidenten.

Viele Journalisten, Juristen und Politiker hatten eine Videoübertragung des Prozesses um die mutmaßlichen Morde des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) verlangt. Das Gesetz setze hier jedoch sehr enge Grenzen, sagte Poseck. Die OLG-Präsidenten hielten es auch für falsch, große Strafverfahren in Theater oder Messehallen zu verlegen. "Das Strafverfahren dient nicht der Unterhaltung der Öffentlichkeit."

Die OLG-Präsidenten treffen sich jedes Jahr an einem der Oberlandesgerichte in Deutschland. Dieses Jahr fand die Tagung erstmals beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe statt.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Arbeitstagung der OLG-Präsidenten: Videoübertragung von Verhandlungen "rechtlich bedenklich" . In: Legal Tribune Online, 19.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8964/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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