OLG Oldenburg zu Verkehrssicherungspflichten: Ballonführer muss nach Unfall Schadensersatz zahlen

24.05.2013

Der Führer eines Heißluftballons muss nach einem Unfall mit einem schwer verletzten Beamten Schadensersatz an das Land Niedersachsen zahlen. Das OLG Oldenburg verurteilte den Mann am Freitag im Berufungsverfahren, für die Kosten einzustehen, die der Absturz im September 2009 in Meppen für das Land verursacht hatte.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg hatte der Ballonführer gegen seine Verkehrssicherungspflichten verstoßen. Er hätte die unerfahrenen Helfer nicht ohne genauere Instruktionen für das Versetzen des Ballons einsetzen dürfen (Urt. v. 24.05.2013, Az. 6 U 233/12).

Der Unfall hatte sich nach der Landung ereignet. Der 53-jährige Beamte und zwei weitere Gäste waren bereits ausgestiegen und dirigierten den Heißluftballon auf Geheiß des Ballonführers an Schlaufen. An einem Graben ließen die beiden anderen los, der Ballon stieg wieder auf und zog das Unfallopfer in die Höhe. Schließlich verlor er an einem Baum den Halt und stürzte ab. Er ist seitdem querschnittsgelähmt.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Oldenburg zu Verkehrssicherungspflichten: Ballonführer muss nach Unfall Schadensersatz zahlen . In: Legal Tribune Online, 24.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8797/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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