OLG München setzt NSU-Prozess fort: Gericht unbeeindruckt von Befangenheitsantrag Zschäpes

29.07.2014

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe wirft diesmal allen Richtern des Staatsschutzsenats des OLG München Befangenheit vor.

Zur Begründung führte Zschäpes Verteidiger Wolfgang Stahl an, das Oberlandesgericht München (OLG München) habe einen Zeugen einseitig befragt und entlastende Umstände ignoriert. Der wegen Unterstützung des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) mitangeklagte Ralf Wohlleben schloss sich dem Antrag an.

Während die Bundesanwaltschaft und ein Anwalt der NSU-Mordopfer den Antrag für "absurd" hielten und Prozessverschleppung hinter diesem neuen Befangenheitsantrag vermuteten, ließ das Gericht sich nicht beirren und setzte die Verhandlung nach kurzer Unterbrechung fort.

Auch die kommenden Prozesstermine sollen wie geplant stattfinden.
Voraussichtlich bis zum Donnerstag soll ein anderer Richter des OLG über den Antrag entscheiden.

dpa/avp/LTO-Redaktion

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OLG München setzt NSU-Prozess fort: Gericht unbeeindruckt von Befangenheitsantrag Zschäpes . In: Legal Tribune Online, 29.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12721/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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