OLG Köln zu Helmut Kohls Memoiren: Altkanzler darf Tonbandaufnahmen behalten

01.08.2014

Das OLG Köln hat dem ehemaligen Bundeskanzler Helmut Kohl 200 Tonbänder zugesprochen, auf denen er sein Leben Revue passieren lässt. Der Publizist Heribert Schwan hatte die Aufnahmen 2001 und 2002 gemacht, um auf dieser Grundlage Kohls Memoiren verfassen zu können. Vor Vollendung des letzten Bandes war es jedoch zum Bruch zwischen Altkanzler und Autor gekommen.

Zuvor hatte bereits das Landgericht Köln der Klage Kohls gegen seinen ehemaligen Ghostwriter auf Herausgabe der Tonbänder stattgegeben. Die Kölner Richter hatten seinerzeit argumentiert, dass der Autor, nachdem der Auftrag zur Niederschrift von Kohls Lebenserinnerungen gekündigt worden war, alles, was er zur Ausführung des Auftrages erhalten und erlangt habe, an den ehemaligen Bundeskanzler herauszugeben habe. Dazu gehörten auch die Tonbänder.

In der Berufungsinstanz folgte nun der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln im Ergebnis dem erstinstanzlichen Urteil. Die Richter ließen jedoch ausdrücklich offen, ob die Begründung des LG Köln zutreffend war. Zwar spreche viel dafür, dass aus dem Vertragswerk ein Herausgabeanspruch folge. Es bliebe allerdings zu prüfen, ob ein solcher Anspruch unmittelbar Kohl oder nicht zunächst dem Verlag als dem direkten Vertragspartner des Ghostwriters zustehe. Der Altkanzler habe jedoch durch die Aufzeichnung seiner Stimme gemäß § 950 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das Eigentum an den Tonbändern erlangt und könne daher ohnehin die Herausgabe der Bänder verlangen. Das OLG ließ die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zu (Urt. v. 01.08.2014, Az. 6 U 20/14).

Schwan appelliert an ehemalige Weggefährten Kohls

"Ich neige dazu, in Revision zu gehen", sagte Schwan der Nachrichtenagentur dpa. Ein solcher Gang nach Karlsruhe sei aber kostspielig. Deshalb appelliere er an die Konrad-Adenauer-Stiftung und an ehemalige Weggefährten Kohls aus der CDU wie Norbert Blüm, Heiner Geißler, Bernhard Vogel oder Kurt Biedenkopf, sich an den Kosten zu beteiligen. Er sage zu, die Bänder dem Archiv der Konrad-Adenauer-Stiftung zur Verfügung zu stellen, falls sie ihm vom BGH zugesprochen werden sollten.

Schwan macht Kohls zweite Frau Maike Kohl-Richter für das Zerwürfnis verantwortlich. Sie wolle die "Oberhand über diese Texte". Kohl-Richter selbst bestreitet dies. In einem Interview mit der Welt am Sonntag sagte sie kürzlich: "Ich bin nicht in der Lage, den historischen Nachlass meines Mannes alleine zu verwalten. Das wäre eine absurde Vorstellung (...) Mein Mann und ich denken seit Längerem darüber nach, wie sichergestellt werden kann, dass sein Nachlass sicher in die Zukunft getragen wird und in die richtigen Hände kommt."

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Köln zu Helmut Kohls Memoiren: Altkanzler darf Tonbandaufnahmen behalten . In: Legal Tribune Online, 01.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12766/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen