OLG Köln zu Soraya-Millionen: Chauf­feur des Bru­ders erbt Nach­lass der per­si­schen Kai­serin

23.02.2016

Das OLG Köln hat den Streit um das Millionen-Erbe der einstigen persischen Kaiserin Soraya entschieden. Die Richter halten eine Notiz des Bruders, die er wenige Stunden vor seinem Tod angefertigt hatte, für ein wirksames Testament.

Der jahrelange Streit um das Millionen-Erbe der einstigen persischen Kaiserin Soraya ist fast 15 Jahre nach ihrem Tod abschließend geklärt. Der Nachlass steht nun dem früherem Chauffeur und Privatsekretär von Sorayas Bruder als Alleinerben zu, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln (Beschl. v. 22.02.2016, Az. 2 Wx 12/16 u.a.).

Prinzessin Soraya Esfandiary Bakthiary war am 25. Oktober 2001 in Paris verstorben. Alleinerbe war ihr Bruder Fürst Bijan Esfandiary, der nie geheiratet hatte. Dieser überlebte seine Schwester aber nur um wenige Tage und verstarb am 02. November 2001. Die Kölner Richter hatten zu entscheiden, ob ein auf den 01. November 2001, 23:15 Uhr, datiertes Papier als wirksames Testament zu Gunsten seines Privatsekretärs zu bewerten ist.

Bei dem kurzen Text, der in einem Notizbuch des Verstorbenen enthalten war, handele es sich nicht nur um einen Entwurf, sondern um ein rechtlich verbindliches, mit Testierwillen verfasstes Dokument, was auch tatsächlich vom Verstorbenen stamme. Unter anderem aus der Wortwahl sowie aus dem Umstand, dass der Text eigenhändig unterschrieben worden sei, ergebe sich, dass der Erblasser nicht nur etwas notieren, sondern eine verbindliche Erklärung abgeben wollte. Vermerke in einem privaten Notizbuch würden nämlich üblicherweise gerade nicht mit einer Unterschrift versehen. Dies gelte gerade vor dem Hintergrund, dass der Erblasser sonst grundsätzlich nicht selbst geschrieben, sondern sich für seinen Schriftverkehr dritter Personen bedient habe, befand das OLG.

Letzter Wohnsitz des Bruders war in Köln

Als 18-Jährige mit deutsch-persischen Wurzeln hatte Soraya in den 1950er Jahren den damaligen Schah Mohammed Reza Pahlavi geheiratet. Sie wurde weltweit als "Märchenkaiserin" berühmt. Doch schon nach einigen Jahren verstieß er die junge Frau , die kinderlose Ehe wurde geschieden. Soraya bekam viele Millionen und eine Leibrente. Sie starb im Oktober 2001 einsam in Paris. Die Ex-Kaiserin hatte kurz vor ihrem Tod die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen und liegt in München begraben.

Um einen Teil des Erbes hatten der Ex-Chauffeur und Privatsekretär von Sorayas Bruder, Hassan F., auf der einen Seite und mehrere andere Verwandte der Ex-Kaiserin auf der anderen Seite gestritten. Ein zweites Verfahren war 2014 ebenfalls in Köln abgeschlossen worden. Drei gemeinnützigen Organisationen in Frankreich waren rund 4,5 Millionen Euro aus dem Soraya-Erbe zugesprochen worden.

Die Kölner Gerichte waren für das Verfahren zuständig, weil der verstorbene Bruder seinen letzten Wohnsitz in Köln hatte. Das nun zum Abschluss gekommene Verfahren über die Erteilung eines Erbscheins war außerordentlich aufwändig. Die Gerichtsakte umfasst rund 30 Bände. Allein die Hauptakte enthält über 4.500 Blatt. Im Laufe des Verfahrens mussten zahlreiche Sachverständigengutachten eingeholt werden, wie z.B. Schriftgutachten und medizinische Gutachten zur Frage der Testierfähigkeit. Außerdem waren Ermittlungen im Ausland erforderlich.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Köln zu Soraya-Millionen: Chauffeur des Bruders erbt Nachlass der persischen Kaiserin . In: Legal Tribune Online, 23.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18558/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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