OLG-Köln zu "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle": Keine Mil­lionen-Ent­schä­d­i­gung für Witwe des Alt­kanz­lers

29.05.2018

Die vom verstorbenen Altbundeskanzler angegriffenen Textstellen des Buches "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" bleiben überwiegend verboten. Die Entschädigung in Höhe von einer Million Euro steht der Witwe indes nicht zu.

Große Erleichterung bei Heribert Schwan, ehemaliger Ghostwriter des Altbundeskanzlers Helmut Kohl. Die von Kohl erstrittene Millionen-Entschädigung für die unrechtmäßige Veröffentlichung von Zitaten steht seiner Alleinerbin, Maike Kohl-Richter, nicht zu. Mit Urteil vom Dienstag stellte das Oberlandesgericht Köln (OLG) fest, dass der Entschädigungsanspruch des Altkanzlers mit dessen Tod erloschen und auch nicht auf die Erbin übergangen sei (Urt. v. 29.05.2018, Az. 15 U 65/17).

Die Entschädigung habe in diesem Fall einzig dem Zweck dienen sollen, Helmut Kohl für die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte Genugtuung zu verschaffen. Das sei aber nur bei Lebenden möglich, so die Richter in Köln.

Dies war aber auch die einzig gute Nachricht für Schwan. Denn im Übrigen bestätigte das OLG das Urteil des Landgerichtes Köln (LG). Demnach bleibt es Schwan untersagt, die angegriffenen Passagen zu veröffentlichen. Der Ghostwriter hatte insgesamt 115 wörtliche Zitate des Altkanzlers veröffentlicht, obwohl zwischen Kohl und Schwan vereinbart war, dass Kohl ein Letztentscheidungsrecht zusteht. Demnach durfte allein Kohl entscheiden, welche Zitate in das Buch aufgenommen werden sollten und welche nicht. Über dieses Recht habe sich Schwan bewusst hinweggesetzt, so das OLG.

OLG: "Fehlzitate" und "Kontextverfälschungen"

Für das rechtswidrige Verhalten des Ghostwriters fanden die Kölner Richter deutliche Worte. Nahezu zwei Stunden lang listete die Vorsitzende Richterin Reske immer wieder "Fehlzitate", "Kontext-Verfälschungen" und "grobe Verletzungen der journalistischen Sorgfaltspflicht" auf. Sie erläuterte dies anhand von mehreren Beispielen. So enthielt Schwans Buch eine Bemerkung Kohls über Prinzessin Diana, obwohl aus Tonbandaufnahmen deutlich hervorging, dass Kohl der Veröffentlichung dieser Aussage ausdrücklich widersprach.

Auch die Aussage, Angela Merkel könne nicht mit Messer und Gabel essen, sei völlig aus dem Kontext gerissen und erwecke den Eindruck einer vernichtenden Generalabrechnung mit der amtierenden Bundeskanzlerin. Tatsächlich aber stamme die Äußerung aus Erläuterungen Kohls über den Mentalitätsunterschied zwischen Ost- und Westdeutschen kurz nach der Wiedervereinigung. Er habe deutlich machen wollen, dass bürgerliche Gewohnheiten in der DDR viel weniger selbstverständlich gewesen seien als im Westen. Seine eigentliche Kritik habe sich dabei gegen Westdeutsche gerichtet, die dafür kein Verständnis aufgebracht hätten.

Maike Kohl-Richter geht in Revision

Heribert Schwan, Kohls ehemaliger Ghostwriter, zeigt sich dennoch hochzufrieden. "Große Erleichterung", sagte der 73 Jahre alte Buchautor nach der Sitzung. "Die Millionenklage ist weg. Die gierige Kohl-Witwe kriegt keinen Cent. Das ist doch schon mal eine gute Nachricht."

Im Streit um eine Rekordentschädigung für den gestorbenen Altkanzler Helmut Kohl geht dessen Witwe Maike Kohl-Richter in Revision. "Wir sind der Auffassung, dass Täter vom Tod des Opfers nicht profitieren dürfen, und werden daher den Bundesgerichtshof anrufen", teilte ihr Anwalt Thomas Hermes am Dienstag mit.

Der Senat hat die Revision für den Co-Autor und den Verlag zugelassen, da die Reichweite des postmortalen Persönlichkeitsschutzes bei ungenehmigter Veröffentlichung wörtlicher Zitate in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bisher noch nicht geklärt sei. Hinsichtlich der Verurteilung Schwans hat das OLG die Revision nicht zugelassen.

tik

mit Material von dpa

Zitiervorschlag

OLG-Köln zu "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle": Keine Millionen-Entschädigung für Witwe des Altkanzlers . In: Legal Tribune Online, 29.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28863/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen