OLG Koblenz: Keine persönliche Haftung bei Behandlungsfehlern von Bundeswehrärzten

von dpa/age/LTO-Redaktion

25.10.2010

Die in den Zentralkrankenhäusern der Bundeswehr beschäftigten Ärzte haften für eventuelle Behandlungsfehler nicht persönlich. Ausnahmen gelten jedoch bei einer vorsätzlichen Schädigung.

Eine Frau hatte gegen die Ärzte des Bundeswehrzentralkrankenhauses in Koblenz geklagt, da sie sich falsch behandelt fühlte. In einem Beschluss (Az. 5 U 154/10) des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz wurde die Klage nun abgewiesen.

Der Patient müsse sich nach Meinung des Gerichts allein an das Krankenhaus halten. Für die Ärzte gelte bei in Bundeswehrkrankenhäusern behandelten Zivilpersonen die gleiche Rechtslage wie bei Beamten. Demnach haften die Ärzte für Fehler nicht persönlich, sondern allein der Staat. Eine Ausnahme gelte lediglich im Falle einer vorsätzlichen Schädigung.

Auch für eine Berufung sah das OLG keine Erfolgschance.

Zitiervorschlag

dpa/age/LTO-Redaktion, OLG Koblenz: Keine persönliche Haftung bei Behandlungsfehlern von Bundeswehrärzten . In: Legal Tribune Online, 25.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1785/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen