OLG Koblenz: Arzt muss nicht unge­fragt OP-Erfolgs­quote nennen

23.01.2012

Vor einer Operation muss der Arzt dem Patienten nicht von sich aus sagen, wie die Erfolgsquote bei diesem Eingriff aussieht. Dies gilt auch, wenn der Anteil der Misserfolge hoch ist. Das geht aus einem am Montag bekannt gewordenen Beschluss des OLG Koblenz hervor.

Danach ist der Arzt in der Regel nur verpflichtet, über die Risiken des jeweiligen Eingriffs aufklären (Beschl. v. 29.09.2011, Az. 5 U 370/11).

Mit ihrem Beschluss gaben die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz einem Mediziner Recht, der nach einer missglückten Operation von einem Patienten verklagt worden war. Der Patient hatte dem Arzt unter anderem vorgehalten, er habe ihn nicht hinreichend aufgeklärt und die hohe Misserfolgsquote von 70 Prozent verschwiegen.

Das OLG kam jedoch nicht zu dem Schluss, dass der Arzt seine Pflichten verletzt hat. Bei einer Operation könne ein Erfolg nicht dauerhaft garantiert werden, befanden die Richter. Außerdem sei der dauerhafte Erfolg von vielen Umständen abhängig, auf die ein Arzt keinen Einfluss habe. Daher gehe eine solche generelle Aufklärungspflicht viel zu weit, heißt es in dem Beschluss.

dpa/age/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

OLG Koblenz: Arzt muss nicht ungefragt OP-Erfolgsquote nennen . In: Legal Tribune Online, 23.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5370/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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