OLG Koblenz
Arzt haftet nicht unbedingt bei mißverstandener Aufklärung
21.11.2011
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz wies mit seiner Entscheidung die Schadenersatzklage einer Patientin ab (Beschl. v. 01.08.2011, Az. 5 U 713/11). Nach Ansicht der Klägerin war ihr Einverständnis in eine Operation nicht wirksam, da sie die Aufklärung nicht verstanden habe.
Das OLG ließ dieses Argument jedoch nicht gelten: Selbst wenn diese Behauptung zuträfe, hätte die Patientin nachfragen müssen, meinten die Richter. Ist dies nicht der Fall, müsse der Arzt das Aufklärungsgespräch weder intensivieren noch wiederholen. Vielmehr müssten Anhaltspunkte dafür vorgelegen haben, dass der Patient mit der Aufklärung überfordert war.
dpa/age/LTO-Redaktion
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Zitiervorschlag
, OLG Koblenz: Arzt haftet nicht unbedingt bei mißverstandener Aufklärung. In: Legal Tribune ONLINE, 21.11.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4857/ (abgerufen am 23.05.2012)
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