OLG Hamm zu Kondom "Made in Germany"
Darf nicht aus dem Ausland kommen
29.01.2013
Eine Firma aus Arnstadt in Thüringen hatte aus dem Naturprodukt Latex bestehende Rohlinge, die auch als "Bulk-Ware" bezeichnet werden, importiert und in Arnstadt weiterverarbeitet. Sie wurden dort befeuchtet, verpackt und kontrolliert.
Das reicht nach Ansicht des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm aber nicht aus, um mit "Made in Germany" zu werben. Diese Aussage erfülle in der konkret angegriffenen Verwendung den Tatbestand der Irreführung nach § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. "Die Verbraucher erwarten, dass wesentliche Fertigungsschritte, zumindest jedoch der maßgebliche Herstellungsvorgang, in Deutschland stattgefunden hat", so die Begründung des Urteils vom 20. November 2012 (Az. I-4 U 95/12).
dpa/plö/LTO-Redaktion
Zitiervorschlag
, OLG Hamm zu Kondom "Made in Germany": Darf nicht aus dem Ausland kommen. In: Legal Tribune ONLINE, 29.01.2013, http://www.lto.de/persistent/a_id/8062/ (abgerufen am 24.05.2013)
Infos zum ZitiervorschlagKommentare
Und ich kenne es auch aus einer anderen Branche: Da werden alle Teile eines Produkts in China gekauft, nur ein allerletzter Schweißvorgang findet in Deutschland statt, und am Ende heißt es Made in Germany. Wird nie beanstandet. Traurig. Wir haben zuviele Gesetze, die entweder zu schwammig sind oder deren Einhaltung nicht ordentlich kontrolliert wird, während die Gerichte mit Lappalien wie Nachbarschaftsstreitigkeiten beschäftigt sind...
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