Intimes Foto vom Oralverkehr veröffentlicht: OLG Hamm redu­ziert Sch­mer­zens­geld um 13.000 Euro

01.06.2017

Weil er ein intimes Foto seiner Ex-Freundin im Internet verbreitet hat, muss ein junger Mann seiner Verflossenen 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, so das OLG Hamm. Die Vorinstanz hatte ihr noch 20.000 Euro zugesprochen.

Veröffentlicht ein Mann ein Foto, das ihn mit einer Frau beim Oralverkehr zeigt, ohne Zustimmung der Frau im Internet und erleidet die Frau deswegen einen gesundheitlichen Schaden, kann ihr ein Schmerzensgeld zustehen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat einer betroffenen Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro zugesprochen, wie nun bekannt wurde (Urt. v. 20.02.2017, Az. 3 U 138/15).

Das Foto entstand im Jahr 2011. Damals waren die klagende Frau und der beklagte Mann 16 Jahre alt und führten eine Liebesbeziehung. Nachdem diese zwei Jahre später in die Brüche ging, stellte der Mann das Foto auf einer Internet-Plattform online, die auch von Freunden und Bekannten der beiden benutzt wurde. Obwohl er ihrer Aufforderung, das Bild wieder zu entfernen, nachkam, war es bereits zu spät - das Bild hatte sich schon unkontrollierbar verbreitet.

Das OLG entschied nun, dass der Mann seiner Ex-Freundin einen Gesundheitsschaden zugefügt habe, indem er das intime Foto ohne ihre Zustimmung im Internet veröffentlicht hatte. Hierdurch habe sie verschiedene, sich sukzessiv über mehrere Jahre erstreckende, auch schwere psychische Erkrankungen erlitten. Das von der Vorinstanz zugesprochene Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro war dem Senat jedoch zu hoch gegriffen. Insbesondere gegen die Höhe dieser Summe hatte sich der Mann mit seiner Berufung wehren wollen.

OLG: Frau nicht mehr mit Foto konfrontiert, Mann war jung und wohl alkoholisiert

Die Klägerin habe sich wegen des Fotos längere Zeit zurückgezogen, die Öffentlichkeit gescheut und sich zunächst nicht in der Lage gesehen, eine Berufsausbildung zu beginnen, so das Gericht. Hinzu komme, dass die Bildveröffentlichung zu einer massiven Bloßstellung der aufgrund ihres jungen Alters besonders verletzlichen Klägerin gegenüber einer unüberschaubaren Anzahl von Personen, u.a. aus ihrem nahen Umfeld, geführt habe.

Ebenfalls zu berücksichtigen sei jedoch, dass der sein Tun stark bereuende Ex-Freund das Bild - vermutlich stark alkoholisiert - im Zuge einer unreflektierten Spontanhandlung ins Internet hochgeladen habe und wohl auch wegen seines jungen Alters die weitreichenden Folgen seines Handelns nicht überdachte.

Zudem sei aufgrund des mittlerweile erfolgten Schulabschlusses und dem Wohnortwechsel der Betroffenen nicht mehr zu erwarten, dass sie auch künftig weiterhin mit dem Bild konfrontiert werde. Der Senat ging dazu davon aus, dass das Bild im gegenseitigen Einvernehmen entstand. Insgesamt rechtfertigten die Umstände für die Hammer Richter damit ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Intimes Foto vom Oralverkehr veröffentlicht: OLG Hamm reduziert Schmerzensgeld um 13.000 Euro . In: Legal Tribune Online, 01.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23088/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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