OLG Hamm zu Arzthaftung: Nichterkennen von Schweinegrippe kein Haftungsfall

02.09.2013

Erkennt ein Arzt trotz korrekter Untersuchung nicht frühzeitig, dass sein Patient an Schweinegrippe erkrankt ist, haftet er nicht. Dies entschied das OLG Hamm im Fall eines Mannes, der wegen seiner Erkrankung am Grippe-Virus H1N1 fünf Wochen künstlich beatmet werden musste.

Wegen einer seiner Meinung nach fehlerhaften Behandlung wollte ein 39-jähriger Mann seinen Hausarzt in Anspruch nehmen. Der Mediziner hatte zunächst eine grippale Atemwegsinfektion und akute Bronchitis, später dann auch eine Lungenentzündung diagnostiziert. Er hatte jedoch nicht erkannt, dass sein Patient an dem Schweinegrippevirus H1N1 erkrankt war. Dies wurde erst im Krankenhaus festgestellt, wo der Mann in der Folge insgesamt rund fünf Wochen künstlich beatmet werden musste.

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm verlangte der inzwischen Genesene von seinem Hausarzt Schadensersatz sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von "mindestens 100.000 Euro". Ohne Erfolg. Die Richter kamen nach Anhörung des medizinischen Sachverständigen zu dem Ergebnis, dass der Arzt seinen Patienten korrekt untersucht und behandelt habe. Lungenentzündungen, bei denen keine zunehmende Atem- oder Luftnot bestehe, würden in der Regel zu Hause behandelt. Die akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes, die schließlich die künstliche Beatmung des Mannes im Krankenhaus notwendig gemacht habe, sei erst nach dem Arztbesuch aufgetreten (Urt. v. 29.07.2013, Az. 3 U 26/13).

mbr/LTO-Redaktiom

Zitiervorschlag

OLG Hamm zu Arzthaftung: Nichterkennen von Schweinegrippe kein Haftungsfall . In: Legal Tribune Online, 02.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9473/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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