OLG Hamm zur Produkthaftung von Haribo: Schadensersatz für Biss auf Fruchtgummi

23.05.2013

Der Süßwarenhersteller Haribo muss einem Mann Schmerzensgeld zahlen, der beim Verzehr eines Fruchtgummis auf etwas Steinhartes gebissen hatte. Das OLG in Hamm verurteilte das Bonner Unternehmen am Donnerstag zur Zahlung von 2.000 Euro an einen Mann aus Bielefeld.

Außerdem muss Haribo die Kosten für die Zahnbehandlung übernehmen. Der Mann hatte ein Colafläschchen gekaut und war dabei auf eine Verunreinigung gestoßen. Einem Gutachter zufolge handelte es sich nicht um Steinchen, sondern um Putzpartikel von einer Wand oder Decke.

Haribo hatte bestritten, dass die Fremdstoffe bei der Produktion in das Fruchtgummi gelangt sein könnten. Der Süßwarenhersteller vermutete, dass die Klümpchen bei dem Sommerfest hineingelangt seien. Der Gutachter sah das vor Gericht anders: Dass die Partikel und ihre Poren von der Gelatine komplett umhüllt gewesen seien, sei ein klarer Beleg dafür, dass die Stoffe während der Produktion und nicht später ins Fruchtgummi gelangt seien.

Haribo treffe daher eine Produkthaftung, so das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Urt. v. 23.05.2013, Az. 21 U 64/12). Der Süßwarenhersteller habe ein mit einem Fehler behaftetes Produkt in den Verkehr gebracht und der Kläger hierduch einen Zahnschaden erlitten.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Hamm zur Produkthaftung von Haribo: Schadensersatz für Biss auf Fruchtgummi . In: Legal Tribune Online, 23.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8789/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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