OLG Hamm widerruft für alle Instanzen : Keine Prozesskostenhilfe nach vorgetäuschtem Unfall

24.11.2014

Macht eine Prozesspartei bewusst unwahre Angaben, kann das Gericht die gewährte Prozesskostenhilfe auch für eine untere Instanz nachträglich widerrufen. So handhabte es das OLG im Falle eines Autofahrers, der wegen eines Auffahrunfalls geklagt hatte. Die Beweisaufnahme aber ergab später, dass er diesen selbst provoziert hatte.

Wer Prozesskostenhilfe beantragt, muss den streitigen Sachverhalt wahrheitsgemäß darstellen. Ansonsten kann ihm die Unterstützung auch noch nachträglich versagt werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden (Beschl. v. 14.11.2014, Az. 9 U 165/13).

Das Gericht entschied im Falle eines 35-Jährigen, der eine Schadensersatzklage gegen seinen Unfallgegner führte, der ihm angeblich aufgefahren sein sollte. Hierfür hatte der Mann Prozesskostenhilfe beantragt, jeweils für das erstinstanzliche Verfahren vor dem Landgericht (LG) Münster und der Berufung vor dem OLG Hamm.

Seine Klage wurde jedoch vom OLG im August dieses Jahres abgewiesen, die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass der Mann den Unfall provoziert und somit in den aufgetretenen Schaden eingewilligt habe. So könne er keinen Schadensersatz beanspruchen, hieß es.

Da diese Erkenntnis wesentlich vom ursprünglichen Vortrag des 35-Jährigen abwich, hat das OLG nun die für das erst- und zweitinstanzliche Verfahren bewilligte Prozesskostenhilfe widerrufen. Die Darstellung des Mannes, die einst zur Bewilligung geführt hätten, sei objektiv unrichtig gewesen.

Ein Widerruf der Prozesskostenhilfe dürfe zwar nicht immer dann erfolgen, wenn die Beweisaufnahme aus Sicht der betreffenden Parei ungünstig verläuft, so das OLG. Er sei aber zulässig, wenn eine Partei falsch vorgetragen habe und ihr die Prozesskostenhilfe ohne diesen Vortrag nicht gewährt worden wäre.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Hamm widerruft für alle Instanzen : Keine Prozesskostenhilfe nach vorgetäuschtem Unfall . In: Legal Tribune Online, 24.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13903/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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