OLG Hamm zu Kosten für Repetitorium: Vater muss nicht zahlen

21.06.2013

Eine Jurastudentin im sechsten Semester besuchte zur Vorbereitung auf ihr erstes Staatsexamen ein privates Repetitorium. Die hierfür anfallenden monatlichen Kosten von 190 Euro wollte sie von ihrem Vater haben. Das OLG Hamm lehnte den Anspruch jedoch ab und verwies auf die Möglichkeit, das kostenfreie Universitätsrepetitorium zu besuchen.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm sind die monatlichen Kosten in Höhe von 190 Euro für das private Repetitorium kein berechtigter Mehrbedarf des Kindesunterhalts, den der Vater übernehmen müsste.

Die Klägerin habe nicht einmal dargelegt, dass das private Repetitorium zwingend erforderlich gewesen sei. Ihre Universität biete den Examenskandidaten nämlich eine eigene kostenlose Vorbereitung auf das erste Staatsexamen. Dass dieses Angebot unzureichend sei, werde von der Antragstellerin auch nicht näher ausgeführt und sei auch sonst nicht ersichtlich (Beschl. v. 28.05.2013, Az. 6 WF 298/12).

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Hamm zu Kosten für Repetitorium: Vater muss nicht zahlen . In: Legal Tribune Online, 21.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8988/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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