OLG Hamm zu Strafgefangenen: Täg­lich fri­sche Unter­wä­sche

29.09.2014

Inhaftierte in Nordrhein-Westfalen mussten bisher mit lediglich vier Garnituren Unterwäsche pro Woche auskommen. Damit könnte nun Schluss sein. Das OLG hat seine Rechtsprechung von 1993 geändert. Heutzutage sei es "gesellschafliche Norm", seine Unterwäsche täglich zu wechseln, so die Richter.
 

Ein Insasse einer westfälischen Justizvollzugsanstalt (JVA) hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass ihm die Anstalt Unterwäsche und Socken zum täglichen Wechsel zur Verfügung stellen muss. Wenn er schon verpflichtet sei, Anstaltskleidung zu tragen, dann dürfe die Versorgung nicht deutlich von den gesellschaftlichen Normvorstellungen abweichen, so das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem nun bekannt gewordenen Beschluss (Beschl. v. 14.08.2014, Az. 1 Vollz Ws 365/14).

Der 60 Jahre alte Strafgefangene wollte sich nicht mit lediglich vier Garnituren Wäsche und zwei Paar Socken pro Woche zufrieden geben. Doch die JVA und die Strafvollsteckungskammer des Landgerichts (LG) Arnsberg beharrten auf der aus 1993 stammenden Rechtsprechung des OLG. Das hatte damals  eben diese Anzahl für ausreichend erachtet. Die JVA hatte ihre Ablehnung zudem damit begründet, dass die Wechselintervalle notfalls durch ärztliche Anordnung verkürzt werden könnten, wenn dies denn sein müsse.

Nun gab das OLG seine Rechtsprechung jedoch selbst auf. Das tägliche Wechseln der Unterwäsche sei heutzutage eine gesellschaftliche Norm bzw. "zumindest wünschenswert". Schon dass man Inhaftierte dazu verpflichte, Anstaltskleidung zu tragen, berühre deren Persönlichkeitsrecht. Dann dürfe die Versorgung der Kleidung, besonders die für den sensiblen Bereich, nicht von den Normvorstellungen abweichen, entschieden die Richter.

Alles andere liefe auch dem Ziel der Resozialisierung zuwider. Denn nicht ausreichende Kleidung könne eine unzureichende Körperhygiene nach sich ziehen. Das erschwere dann den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Hamm zu Strafgefangenen: Täglich frische Unterwäsche . In: Legal Tribune Online, 29.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13334/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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