OLG Frankfurt
Kein Anspruch auf Original-Krankenakte
20.12.2011
In einem solchen Fall muss der Patient nach Ansicht des Oberlandesgericht (OLG) allerdings die Kopierkosten tragen (Beschl. v. 09.05.2011, Az. 8 W 20/11).
Der Anwalt eines Patienten hatte den Arzt gebeten, ihm die Krankenakte zu schicken. Hierauf reagierte der Mediziner nicht. Der Anwalt verlangte daraufhin die Zusendung einer Kopie und erhob schließlich Klage, als der Arzt sich erneut nicht rührte.
Der 8. Zivilsenat befand, der Arzt habe nicht rechtswidrig gehandelt und keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben. Denn der Anwalt hätte mit der Bitte um Zusendung der Kopien versichern müssen, dass der Patient die entsprechenden Kosten trägt. Ohne diese Zusicherung sei ein Arzt nicht verpflichtet, Kopien anzufertigen und zu versenden.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Zitiervorschlag
, OLG Frankfurt: Kein Anspruch auf Original-Krankenakte. In: Legal Tribune ONLINE, 20.12.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/5142/ (abgerufen am 23.05.2012)
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