OLG Düsseldorf weist Milliarden-Klage ab: Kein Scha­dens­er­satz wegen zu Unrecht unter­sagter Fusion

26.03.2014

Das OLG Düsseldorf hat am Mittwoch die milliardenschwere Schadensersatzklage eines dänischen Unternehmens gegen die Bundesrepublik abgewiesen. Das Unternehmen hatte aufgrund einer – wie sich später herausstellte - rechtswidrigen Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes den geplanten Zusammenschluss mit einem deutschen Hörgerätehersteller aufgegeben.

1,1 Milliarden Euro Schadensersatz forderte ein dänisches Unternehmen für den gescheiterten Zusammenschluss mit einem deutschen Hörgerätehersteller vor dem Oberlandesgericht (OG) Düsseldorf, ohne Erfolg. Das Gericht fand, das Bundeskartellamt habe den geplanten Zusammenschluss zwischen der Hörgerätesparte des dänischen Unternehmens und einem deutschen Unternehmen sogfältig und umfangreich geprüft. Die Behörde sei daher der ihr obliegenden Sorgfaltspflicht ausreichend nachgekommen.

Das Amt habe sich seinerzeit mit einer Vielzahl rechtlicher und tatsächlicher Probleme auseinandergesetzt und sei schließlich zu der "zumindest vertretbaren" Rechtsauffassung gelangt, die Fusion zu untersagen. Ein Amtshaftungsanspruch bestehe daher nicht, begründete der 1. Kartellsenat des OLG sein abweisendes Urteil. Daran ändere auch nichts, dass der Bundesgerichtshof die Verfügung des Bundeskartellamtes später als rechtswidrig eingestuft hat (Urt. v. 26.03.2014, Az. VI - U (Kart) 43/13 - Urteil noch nicht rechtskräftig).

Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme wegen ihrer Auswirkungen auf den deutschen Hörgerätemarkt 2007 untersagt, da die Fusion zur Verstärkung eines marktbeherrschenden Oligopols führe. Das OLG Düsseldorf hatte diese Entscheidung ein Jahr später im Ergebnis bestätigt. Der BGH bewertete sie später als rechtswidrig.

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Düsseldorf weist Milliarden-Klage ab: Kein Schadensersatz wegen zu Unrecht untersagter Fusion . In: Legal Tribune Online, 26.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11457/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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